Aufnahme aus Indonesien ohne Bezug zu Syrien oder Bürgergeld - Featured image

Aufnahme aus Indonesien ohne Bezug zu Syrien oder Bürgergeld

Nach dem Sturz des Assad-Regimes wurde in Deutschland intensiv darüber diskutiert, ob Syrien nun als sicheres Herkunftsland gilt und was das für Geflüchtete bedeutet. Solche Debatten ziehen sich bis heute: Ein vielfach geteiltes Bild zeigt eine muslimische Familie, die am Kofferraum eines Wagens sitzt, freundlich in die Kamera lächelt und Koffer neben sich stehen hat. Nutzer auf Facebook und X schreiben dazu: «Warum und wieso bekommen die Bürgergeld?» Dazu wird im Beitragstext behauptet, dass «tausende Bürgergeldempfänger ihre Ferien» in ihrem Heimatland machen würden.

Bewertung

Das Bild hat keinerlei Bezug zu Syrien oder zum Bürgergeld. Es wurde in Indonesien aufgenommen. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Syrien.

Fakten

Eine Bilderrückwärtssuche führt zu einem Symbolbild aus Indonesien. Es wird etwa bei «Shutterstock» zur gewerblichen Benutzung angeboten. Laut Bildunterschrift zeigt es eine «muslimische Familie bereit zum Urlaub, während sie zusammen auf dem Kofferraum ihres Autos sitzen» (sic). Auf der ähnlichen Webseite «Alamy» wird angegeben, dass das Foto in Indonesien aufgenommen wurde.

Auf der Webseite von «Journalistenwatch» wird es dagegen seit dem 19. September 2025 verwendet, um einen kritischen Text zu bebildern, der ebenfalls Behauptungen zu vermeintlichen Urlauben syrischer Geflüchtete in ihrem Heimatland äußert. Die Deutsche Presse-Agentur prüfte bereits mehrfach Falschbehauptungen, die auf dem rechten Portal verbreitet wurden (etwa hier, hier und hier). Das Bild wird dort zur Illustration verwendet, obwohl es nicht aus Syrien stammt.

Am 16. September 2025 veröffentlichte die «FAZ» einen Beitrag, in dem es unter anderem heißt: «Geflohene Landsleute kehren als Touristen zurück – viele kommen aus Deutschland.»

Asylgesetz thematisiert Reisen ins Herkunftsland

Zuletzt gab es im April Medienberichte darüber, dass die Bundesregierung syrischen Asylsuchenden Heimaturlaube erlauben will. Laut § 73 Abs. 7 AsylG wird bei einer Reise ins Herkunftsland vermutet, dass der Schutzgrund entfällt; daher könne der Schutzstatus überprüft oder widerrufen werden.

Das Auswärtige Amt schreibt derweil: «Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.» Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und dem Statistischen Bundesamt nachzulesen.

(Stand: 13.10.2025)

Fact Checker Logo

Migration, Politik, Wirtschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

Nach oben scrollen