Berlin-Wahl 2023: Keine Hinweise auf unterschlagenen Stimmzettel in Pankow

Ein Tweet von einem inzwischen gelöschten Twitter-Account sorgte am Morgen der Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar 2023 für Verwirrung bei einigen Nutzerinnen und Nutzern. Darin ist ein Foto eines Stimmzettels mit Kreuz bei der AfD zu sehen. Dazu heißt es: „Als Wahlhelfer bei der #Berlinwahl sehe ich es als meine Pflicht als Bürger dieser Stadt an, diesen Wahlzettel sorgsam in Ablage P verschwinden zu lassen. #BerlinWahlen2023 #fckafd“. Seitdem kursiert ein Screenshot des Tweets in Sozialen Netzwerken (hier und hier).

Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel passen zum Wahlkreis Pankow 1. Wir haben beim zuständigen Bezirkswahlamt nachgefragt, ob es Hinweise darauf gibt, dass Stimmzettel verschwunden seien. Marc Albrecht, Leiter des Wahlamts, antwortete uns per E-Mail: „Im Zuge der Ermittlung des endgültigen Ergebnisses sind uns aktuell keine besonderen Vorkommnisse bekannt.“

Dieser Tweet vom Morgen der Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar ist inzwischen nicht mehr abrufbar, weil das Twitter-Profil gelöscht wurde. Der Beitrag kursiert aber noch als Screenshot in Sozialen Netzwerken. (Quelle: Twitter; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Es komme zwar immer mal wieder vor, dass ein Wahlvorstand in der Hektik des Wahltages einen Stimmabgabevermerk zu viel oder zu wenig setze, es handele sich dabei jedoch um „wenige Einzelfälle“, so Albrecht. Außerdem würde die Anzahl der Stimmzettel während des Auszählens mehrfach mit der Anzahl der im Wahllokal abgegebenen Stimmen abgeglichen werden. Hinzu käme, dass bei der Auszählung der Stimmen alle acht bis zwölf Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anwesend sein müssten, erklärt Albrecht. Dafür, einen Wahlzettel im Papierkorb („Ablage P“) verschwinden zu lassen, gibt es also schlicht keine Gelegenheit.

Einen Stimmzettel verschwinden zu lassen, ist kaum möglich

Eine andere Möglichkeit, eine Stimme „verschwinden zu lassen“, wäre es, einen Stimmzettel für ungültig zu erklären. Das kann etwa dann geschehen, wenn der Stimmzettel lediglich durchgestrichen wurde oder zu viele Stimmen abgegeben wurden, also immer dann, wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, wie es auf der Webseite des Bundeswahlleiters heißt.

Die Entscheidung, ob ein Stimmzettel ungültig ist, fällt jedoch nicht eine Person allein, sondern der gesamte Wahlvorstand, also die acht bis zwölf Personen, die die Auszählung vornehmen. Dabei gilt das Mehrheitsprinzip. Eine Einzelperson kann also nicht im Alleingang einen Stimmzettel für ungültig erklären.

Ob es sich bei dem Foto um einen Scherz handelt und jemand zuhause den eigenen Stimmzettel fotografiert hat oder ob gezielt Stimmung gemacht werden soll, ist unklar. Klar ist dagegen, dass es in Pankow keine Hinweise auf verschwundene Stimmzettel gibt.

Redigatur: Matthias Bau, Kimberly Nicolaus

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Autor(en): CORRECTIV

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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