Bewertung
Fehlender zeitlicher Kontext. Zu sehen ist ein WDR-Bericht nach den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen (NRW) im Oktober 2025 über eine Neuauzählung in einem einzelnen Stimmbezirk. Dabei wurde zwar ein Fehler aufgedeckt, jedoch kein Wahlbetrug und keine Auswirkung auf eine Sitzverteilung.
Fakten
Das Bild lässt sich als Teil einer Sendung des Westdeutschen Rundfunk (WDR) identifizieren. In der linken unteren Ecke des Bildes ist «Lokalxelt» zu lesen, sowie zwei weitere, kaum erkennbare Wörter. Obwohl anders geschrieben, ist es eindeutig der «Lokalzeit», einem TV-Format des WDR, zuzuordnen.
Es lässt sich ein «Lokalzeit aus Bonn»-Beitrag vom 30. Oktober 2025 finden. Darin wird über eine Neuauszählung von Wahlstimmen nach den Kommunalwahlen in NRW 2025 berichtet.
Das Standbild im Video-Beitrag bei Sekunde 10 stimmt mit dem Bild aus der Behauptung überein. In dem Bericht geht es um eine Neuauszählung eines Stimmbezirks für die Gemeinderatswahl in Neunkirchen-Seelscheid.
Im Stimmbezirk Wahnbach des Wahlkreises Neunkirchen-Seelscheid seien nach Angaben des WDR alle 382 Wahlzettel erneut geprüft worden, weil es den Verdacht gab, die Stimmen von FDP und AfD seien vertauscht worden.
Nachzählung deckt Fehler auf – jedoch ohne Folgen für Sitzverteilung im Gemeinderat
Die Nachzählung habe das bestätigt: Die AfD kam daraufhin im Stimmbezirk Wahnbach auf 70 Stimmen, die FDP auf 14 statt umgekehrt. In absoluten Zahlen ist es also korrekt, dass sich die Zahl der Stimmen der AfD durch die Neuauszählung in diesem einem Stimmbezirk verfünffacht hat.
Doch was für die Sitzverteilung im Gemeinderat zählt, ist das prozentuale Ergebnis, wenn man die Stimmen aller Stimmbezirke zusammenrechnet. Da der neu ausgezählte Stimmbezirk Wahnbach klein war, änderte sich nichts an der Sitzverteilung im Gemeinderat.
Die mögliche Vertauschung der Stimmen fiel laut dem WDR-Bericht schon am Wahlabend sowohl FDP- als auch AfD-Mitgliedern auf. Daraufhin kam es zur ordnungsgemäßen Nachzählung, die einen Fehler aufdeckte, der jedoch das Endergebnis der Sitzverteilung im Gemeinderat nicht änderte. Ein Fall von Wahlbetrug liegt hier somit nicht vor.
(Stand: 21.09.2026)
