Machen Probleme bei der Auslandsbriefwahl die Bundestagswahl anfechtbar? Das sagen Fachleute
„Ist es korrekt, dass Auslandsdeutsche, die die Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben und nicht die Möglichkeit haben, an ihren alten Wohnort zu reisen, um zu wählen, klagen können und dann die Wahl eventuell ungültig wäre?“ Das fragte ein Nutzer über den Whatsapp-Chatbot von CORRECTIV




