Bewertung
Die Zahl von fast einer Million Menschen mit abgelehntem Asylantrag stammt aus dem Ausländerzentralregister. Sie ist aber eine Bestandszahl, in der auch lange zurückliegende Ablehnungen enthalten sind. Ende 2025 waren rund 41.000 Menschen tatsächlich ausreisepflichtig.
Fakten
Richtig ist: Zum 31. Dezember 2025 waren nach Angaben der Bundesregierung im Ausländerzentralregister (AZR) 930.395 Menschen in Deutschland mit abgelehntem Asylantrag erfasst. Dabei verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD allerdings auf eine wichtige Einschränkung bei dieser Statistik – ihr Langzeit-Gedächtnis: «Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet also nicht, dass diese Person kein Aufenthaltsrecht besitzt bzw. ausreisepflichtig ist.»
Denn die Zahl 930.395 bedeutet zunächst nur, dass im AZR ein abgelehnter Asylantrag gespeichert ist. Diese Ablehnung kann viele Jahre zurückliegen und wird im Regelfall nicht gelöscht. Die Menschen hinter diesen Anträgen können in der Zwischenzeit auch aus anderen Gründen ein Aufenthaltsrecht erhalten haben, etwa aus humanitären oder familiären Gründen.
Andere Statistik, andere Fakten
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren nach Angaben der Bundesregierung 232 067 Menschen zur Ausreise verpflichtet. Viele von ihnen stammen aus der Türkei, dem Irak oder aus Afghanistan. 190 974 von ihnen haben aber eine Duldung, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken. Das bedeutet, ihre Abschiebung ist – wenn auch nur vorübergehend – ausgesetzt. Eine Duldung kann unter anderem aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen gewährt werden. Sie gibt es aber auch, wenn Geflüchtete hier eine Ausbildung machen und danach in ihrem erlernten Beruf arbeiten.
Nur ein Bruchteil ist ohne Duldung
Lediglich bei 41.093 Menschen war Ende 2025 im Ausländerzentralregister keine Duldung vermerkt. Darunter sind nicht allein abgelehnte Asylbewerber, sondern auch Menschen, deren Aufenthaltstitel abgelaufen sind oder die ohne Erlaubnis einreisten.
Doch selbst ihre Zahl ist nicht gleichbedeutend mit Menschen, die sofort abgeschoben werden könnten. Es kann beispielsweise daran scheitern, dass Reisedokumente fehlen, der Zielstaat die Aufnahme verweigert oder rechtlicher Schutz gegen die Abschiebung besteht.
Zehntausende verlassen Deutschland – auch freiwillig
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im vergangenen Jahr 36.177 Menschen freiwillig ausgereist.
Insgesamt wurden nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 16.576 Menschen bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützt, am häufigsten in die Türkei und nach Syrien. Dafür kann es aber auch andere Gründe geben als einen abgelehnten Asylantrag.
Rund 22.800 Menschen wurden 2025 nach Angaben des Bundestags abgeschoben.
(Stand: 17.09.2026)
