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Erdbeben-Station schließt Windkraft im Waldbrandgebiet aus

Der große Waldbrand von Hürtgenwald in Nordrhein-Westfalen ist zwar gelöscht, doch nun flammen neue Diskussionen über das Feuer auf. In sozialen Netzwerken verbreitet sich eine Karte, die angeblich das Waldbrandgebiet und mitten darin eine geplante Windkraftfläche zeigt. Etwa 75 bis 90 Prozent der geplanten Fläche für einen Windpark «liegt innerhalb der Brandfläche», behauptet die Grafik. «So ein Zufall aber auch», schreiben Nutzer mit erkennbarer Ironie. Aber sind sie überhaupt richtig informiert?

Bewertung

Nein. Das vom Waldbrand betroffene Gebiet war nie als Windpark vorgesehen. Eine Erdbeben-Messstation in der Nähe hat entsprechende Planungen stets verhindert. Die Gemeinde Hürtgenwald bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass dort keine Windräder aufgestellt werden sollten.

Fakten

Etwa 2.000 Bewohner des Ortsteils Gey hatten Mitte August ihre Häuser verlassen müssen, weil die Flammen immer näher rückten. Auch der Hürtgenwalder Ortsteil Großhau war bedroht.

Großhau liegt also sehr nahe am Waldbrandgebiet. Und in Großhau findet sich auch der Grund, weshalb im fraglichen Areal keine Windkraftanlagen gebaut werden können.

Hürtgenwald liegt an der Niederrheinischen Bucht, einem Gebiet mit häufigen Erdbeben. Um die seismischen Bewegungen zu überwachen, wurde 1981 in Großhau eine Erdbeben-Messstation eingerichtet. Wegen der empfindlichen Messtechnik dürfen dort in einem Umkreis von fünf Kilometern per se keine Windräder aufgestellt werden.

Gemeinde sah dort keinen Windpark vor

Das bestätigt der Bauamtsleiter der Gemeinde Hürtgenwald, Sebastian Schütt. Man habe in der Vergangenheit mehrfach geprüft, ob im Gebiet am sogenannten Rennweg Windkraftanlagen gebaut werden könnten: «Schlussendlich hat man sich für andere Flächen entschieden.»

Der nahe Fliegerhorst Nörvenich hätte eine Höhenbeschränkung von Windrädern zur Folge gehabt. Hauptgrund sei aber die seismologische Messstation, wegen der in fünf Kilometern Umkreis keine solchen Anlagen errichtet werden dürfen, sagte Schütt der Deutschen Presse-Agentur (dpa). «Da ändert auch das Brandereignis nichts dran.»

In der Niederschrift einer öffentlichen Ausschusssitzung vom 14. November 2024, die der dpa vorliegt, heißt es entsprechend, «dass die Seismologische Station am Rennweg auch zukünftig neuen Windkraftanlagen am Rennweg entgegensteht und diese unmöglich macht».

Bereits im Jahr 2014 hatte der Gemeinderat von Hürtgenwald über die Ausweisungen von Zonen für Windkraftanlagen beraten und in seinem Beschluss 69/2014 festgestellt: «Die Fläche A (Rennweg) wird aus dieser Planung endgültig herausgenommen.»

Andere Gebiete in Flächennutzungsplänen

Die Gemeinde Hürtgenwald hat in mehreren Änderungen ihres Flächennutzungsplans (FNP) verschiedene Zonen für Windparks ausgewiesen, erstmals 2016/17. Weder damals noch später war das Gebiet am Rennweg darin enthalten.

Auf der Grafik, die in den sozialen Netzwerken zu dem Thema umgeht, wird die 21. FNP-Änderung als Quelle für die Behauptung angegeben. Doch auch diese umfasst nicht das Gebiet, das vom Waldbrand betroffen war.

Auch als die Planungsmöglichkeiten am Rennsteig letztmalig untersucht wurden, entsprach die Karte nicht der Darstellung der Posts in den sozialen Netzwerken. Das dort dargestellte Waldbrandgebiet weicht ebenfalls erheblich von der Karte ab, die die Gemeinde Hürtgenwald veröffentlicht hat.

Weitere Prüfungen, ähnliches Ergebnis

Ein Blog namens Fingerklopfer hat die Brandfläche und die Gebiete, die für Windkraft in der Gemeinde Hürtgenwald ausgewiesen sind, ebenfalls verglichen. Die Analyse kommt zu dem Schluss: «Für die derzeit amtlich veröffentlichten Windenergieflächen ist die behauptete Überschneidung nicht vorhanden. Auch die in der Grafik verwendete Zuordnung von 222 Hektar zur 21. FNP-Änderung ist irreführend.» Das zeigt der Blog anschaulich in einer Karte.

Ein Faktencheck der Organisation Mimikama kommt zu einem ähnlichen Ergebnis und spricht von «unbelegten Schlussfolgerungen» in den Social-Media-Posts. Auch verlören abgebrannte Waldflächen nicht automatisch ihren rechtlichen Status.

(Stand: 28.8.2026)

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Umwelt

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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