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Größte Fraktion stellt nicht automatisch Ministerpräsidenten

Wer führt bald Sachsen-Anhalt? Aktuellen Umfragen zufolge wird die AfD die mit Abstand meisten Parlamentarier im Landtag in Magdeburg stellen, doch reicht das für ihren Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, um Ministerpräsident zu werden? In Sozialen Netzwerken wird behauptet: Angeblich habe jüngst der Landtag beschlossen, «dass nicht mehr die stärkste Fraktion den Ministerpräsidenten stellt, sondern irgendwer, der es irgendwie ins Parlament geschafft hat».

Bewertung

Falsch. Seit jeher stellt in Deutschland nicht die stärkste Fraktion automatisch den Ministerpräsidenten im jeweiligen Bundesland. In Sachsen-Anhalt war das schon bei einem früheren Amtsträger der Fall. In der jüngsten Parlamentsreform geht es um den Posten des Landtagspräsidenten, nicht um den Regierungschef.

Fakten

Dass der Social-Media-Post Falschinformationen verbreitet, zeigt schon ein schneller Blick in die Historie.

SPD-Ministerpräsident Höppner mit zweitgrößter Fraktion

Am 21. Juli 1994 wurde der SPD-Politiker Reinhard Höppner im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Ministerpräsidenten gewählt, obwohl seine Fraktion im Parlament nicht die meisten Abgeordneten stellte: Die SPD hatte damals 36, die CDU 37 Sitze.

Höppner formte eine Minderheitsregierung mit den Grünen (5 Sitze), die auf die Unterstützung der PDS (heute: Linke) angewiesen war, um unter den insgesamt 99 Parlamentssitzen die Mehrheit zu erhalten – das «Magdeburger Modell».

Wie in Sachsen-Anhalt der Regierungschef gewählt wird

In Sachsen-Anhalt muss der Regierungschef gar kein gewähltes Mitglied des Landtags sein. Zudem gibt und gab es keinerlei Automatismus, dass nur die größte Fraktion den Posten besetzen darf. Entscheidend ist allein, wer im Landtag von den Abgeordneten gewählt wird. In den ersten beiden Wahlgängen ist dafür die Mehrheit der Landtagsabgeordneten erforderlich, anschließend genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wenn eine Fraktion keine absolute Mehrheit der Stimmen des Landtags vorweisen kann, bildet sie in der Regel eine Koalition mit einer oder mehreren anderen Fraktionen. Es stellt also nicht die stärkste Fraktion automatisch den Ministerpräsidenten, sondern diejenige politische Konstellation, die im Landtag eine Mehrheit für ihren Kandidaten organisieren kann.

Das heißt konkret für die anstehende Wahl: Verfehlt die AfD die absolute Mehrheit der Sitze, kann sie zwar als stärkste Fraktion ihren Kandidaten Ulrich Siegmund vorschlagen, ihn aber nicht allein durchsetzen. Möglich wären ebenso eine Koalition anderer Parteien etwa mit Sven Schulze (CDU) als Regierungschef, eine von der CDU geführte Minderheitsregierung oder – im dritten Wahlgang – die Wahl eines AfD-Kandidaten, wenn sich genügend Abgeordnete anderer Parteien enthalten oder nicht geschlossen gegen ihn stimmen.

Fälle auch auf Bundesebene und in anderen Bundesländern

Beispiele aus anderen Bundesländern bestätigen, dass die stärkste Landtagsfraktion nicht automatisch den Regierungschef stellt: In Thüringen etwa wurde die AfD bei der Wahl 2024 mit 32 Sitzen stärkste Kraft, dennoch entstand eine Minderheitsregierung aus CDU (23 Sitze), BSW (15 Sitze) und SPD (6 Sitze), die mit Unterstützung der Linken Mario Voigt (CDU) zum Ministerpräsidenten wählte.

Auch bei der ersten Wahl des Grünen-Politikers Winfried Kretschmann zum Ministerpräsidenten Baden-Württembergs 2011 war die CDU mit 60 von 138 Sitzen klar stärkste Fraktion, dennoch bildeten Grüne (36 Sitze) und SPD (35 Sitze) gemeinsam eine parlamentarische Mehrheit.

Und auf Bundesebene lag die SPD-Bundestagsfraktion in den beiden Legislaturperioden ab 1976 und ab 1980 mit der Zahl der Abgeordneten hinter der Unionsfraktion aus CDU und CSU, stellte aber mit Helmut Schmidt den Bundeskanzler.

Was in Sachsen-Anhalt tatsächlich beschlossen wurde

Der Urheber des Social-Media-Posts spricht von einem jüngst im Magdeburger Landtag beschlossenen Gesetz. Doch das hat in Wahrheit überhaupt nichts mit dem Posten des Ministerpräsidenten zu tun.

Im April 2026 wurde eine Parlamentsreform mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen beschlossen. Dabei wurden unter anderem die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst. Sollte der Kandidat der stärksten Fraktion keine Mehrheit erhalten, dürfen künftig auch die anderen Fraktionen Vorschläge unterbreiten. Damit wird sichergestellt, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.

(Stand: 27.8.2026)

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Wahlen, Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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