Bewertung
Das Video ist ein Ausschnitt aus einer fiktiven Comedy-Serie. Auch Rollstuhlfahrer dürfen in Stehimbissen essen.
Fakten
Im Video erklären zwei vorgebliche Mitarbeiter des Ordnungsamtes einem Rollstuhlfahrer, dass er einen Stehimbiss umgehend verlassen muss. Begründung: In einem Stehimbiss dürften keine Sitzplätze angeboten werden, sonst müsste der Betreiber sanitäre Anlagen für seine Gäste zur Verfügung stellen. Der Rollstuhlfahrer würde als sitzend gewertet, und dürfe den Imbiss daher nicht nutzen.
Die Toilettenpflicht für Gaststätten wird in jedem Bundesland einzeln geregelt. Daher gibt es keine einheitlichen Vorgaben. In welchem Bundesland sich der Vorfall abgespielt haben soll, ist im Video nicht ersichtlich.
Eine Überprüfung der entsprechenden Gesetze aller 16 Bundesländer ergibt: In keinem Bundesland gilt eine Toilettenpflicht bei nur einem Sitzplatz. Ein Ausschluss von Rollstuhlfahrern würde zudem eine Diskriminierung nach Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes darstellen. Dort heißt es wörtlich: «Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»
Video ist Ausschnitt aus einer Comedy-Serie
Wie konnte also ein solches Video entstehen? Die Einblendung am linken unteren Bildschirmrand gibt Aufschluss über den Kontext. Dort steht offenbar der Sendungstitel «Alles in Ordnung». Eine Google-Suche zeigt: Dabei handelt es sich um eine fiktive Serie aus dem Genre der Mockumentary, die in den 2000er Jahren ausgestrahlt wurde.
In der Beschreibung des zugehörigen YouTube-Kanals heißt es: «Die Serie nimmt Dokumentationen wie „Toto und Harry“ gnadenlos aufs Korn und vermischt die Genres Comedy und Doku-Soap. Der Zuschauer soll denken, er sieht die vermeintliche Realität, doch alle Rollen (sowohl Beamte, als auch „Opfer“) sind Schauspieler.»
Das gepostete Video lässt sich auch in längerer Form auf diesem YouTube-Kanal finden. Der Clip zeigt also nicht, wie in dem Posting angedeutet, Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die absurde Vorschriften durchsetzen, sondern Schauspieler, die in ihren Rollen bewusst übertreiben.
(Stand: 23.1.2025)