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Koranvers wird unterschiedlich ausgelegt – keine pauschale Regel für Muslime

Religiöse Texte sind oft Jahrtausende alt und Gegenstand von Interpretation bis hin zu Kontroversen. In einem Facebook-Post wird nun die Behauptung verbreitet, der Koran verbiete Muslimen, «sich in Gesellschaft von Ungläubigen zu integrieren». Das stehe in Sure 5, Vers 51 des heiligen Buchs der Muslime. Stimmt das?

Bewertung

Die Behauptung lässt wichtigen Kontext weg. Die Koransure 5, Vers 51 wird unterschiedlich übersetzt und ausgelegt. So eindeutig, wie es online dargestellt wird, ist der Vers nicht. Aus ihm lässt sich kein allgemeines Verbot ableiten.

Fakten

Eine Sure ist ein Kapitel des Korans, das in Verse unterteilt ist. Insgesamt gibt es 114 Suren. Die Sure, um die es hier geht, hat insgesamt 120 Verse.

Der im Facebook-Post zitierte Vers 51 aus Sure 5 wird auf einer Website des Zentralrats der Muslime in Deutschland wie folgt übersetzt: «O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiß, Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.»

Ein Beitrag im Deutschlandfunk gibt die entsprechende Stelle etwas anders wieder: «Ihr, die ihr glaubt! Nehmt euch die Juden und Christen nicht zu Freunden! Sie sind einander Freunde. Wer von euch sich ihnen anschließt, der gehört zu ihnen. Siehe, Gott leitet die Frevler nicht recht.»

Begriffe haben bestimmte historische Bedeutung

Es wird deutlich, dass dieser Vers einen gewissen Interpretationsspielraum bietet. Eine eindeutige Übersetzung ins Deutsche sei nicht möglich, sagt die Islamwissenschaftlerin Johanna Pink im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Zentral sei der Begriff walī: «Dieses arabische Wort walī, das wird sehr unterschiedlich übersetzt. Manche übersetzen es mit Helfer, Verbündete, manche mit Freunde», sagt die Professorin von der Universität Freiburg.

Die Bedeutung des Begriffs lässt sich laut Pink nur aus dem historischen Zusammenhang heraus verstehen. «Dieser Begriff walī, also ich würde den so verstehen im Entstehungskontext des Korans, dass das eine Art von sozialer Beziehung ist, die man in der damaligen Gesellschaft brauchte, weil man ja keinen Rechtsstaat, keinen Sozialstaat und so weiter hatte.» Damals könne damit zum Beispiel jemand gemeint gewesen sein, der bereit gewesen wäre, Lösegeld zu zahlen, wenn man etwa in Kriegsgefangenschaft geraten wäre.

Die Behauptung, es würde ein Integrationsverbot aufgestellt, weist Pink zurück: «Die Grundannahme, dass es hier irgendwie darum geht, ob sich Muslime in nichtmuslimische Gesellschaften integrieren sollen dürfen oder nicht dürfen, ist natürlich schon völlig anachronistisch.»

Strenge Auslegungen nicht von allen geteilt

Es sei falsch, eine bestimmte Auslegung als die einzig mögliche darzustellen: «Die große Bandbreite anderer Auslegungen, die wird einfach nicht gesehen.» Außerdem gebe es keine allgemeingültige Auslegung des Verses, nach der sich Muslime richten sollen, erklärt die Professorin.

Es gibt laut Pink durchaus radikale Auslegungen des Verses: «Da gibt es die ganze Bandbreite der Auslegung im salafistischen Spektrum», sagt sie.

Dort finde man die Auffassung, Muslime müssten aus Gesellschaften auswandern, in denen kein islamisches Recht herrsche, oder sich zumindest nicht integrieren. «Das gibt es, das sind aber Minderheitenpositionen, die nicht den Anspruch erheben können, den gesamten Islam zu repräsentieren», so Pink. Die Forscherin hat für eine Publikation untersucht, welche unterschiedlichen Arten der gegenwärtigen Auslegung des Korans es gibt.

Andere Koransuren weisen in andere Richtung

Im Koran finden sich außerdem weitere Äußerungen über das Verhältnis von Muslimen zu Nichtmuslimen. In Sure 60, Vers 8 heißt es übersetzt: «Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allah liebt die Gerechten.»

In Sure 60, Vers 7 heißt es: «Vielleicht stiftet Gott ja zwischen euch und zwischen denen unter ihnen, die euch feindselig gesinnt sind, Liebe.»

Die Behauptung, der Koran schreibe Muslimen ein Integrationsverbot vor, ist also irreführend. Sie lässt außer Acht, dass es verschiedene mögliche Auslegungen von Suren gibt und keine allgemeingültige für alle Muslime.

(Stand: 7.8.2026)

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Religion

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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