Medien haben über Haftstrafe von SPD-Politiker berichtet - Featured image

Medien haben über Haftstrafe von SPD-Politiker berichtet

Ein Lokalpolitiker aus Lünen in Nordrhein-Westfalen ist 2024 zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Gerichts mehrere Kinder sexuell missbraucht hatte. In einem Post wird nun behauptet, dass deutsche Medien, insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk, nicht darüber berichtet hätten, weil der Mann der SPD und nicht der AfD angehöre.

Bewertung

Das ist falsch. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und weitere deutsche Medien haben über den Fall berichtet.

Fakten

Eine einfache Internetrecherche zeigt, dass deutsche Medien breit über den Fall berichtet haben: Artikel und Beiträge finden sich sowohl in überregionalen Medien als auch in verschiedenen Lokalmedien und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Hintergrund des Falls

Der ehemalige Vize-Bürgermeister von Lünen und SPD-Politiker kam 2023 in Untersuchungshaft, weil er Jugendliche und ein Kind gegen Geld sexuell missbraucht haben soll. Zudem soll er kinder- und jugendpornografisches Material gekauft haben. Die Untersuchungen seien eingeleitet worden, weil eines seiner Opfer sich den Behörden mitgeteilt hatte.

Im Mai 2024 wurde der Mann vom Landgericht Bochum zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Dezember 2025 wurde sein Strafmaß um drei Monate reduziert und beträgt somit drei Jahre und drei Monate. Laut Medienberichten begründete das Bochumer Landgericht die Entscheidung unter anderem damit, dass der Verurteilte sich in therapeutische Behandlung begeben habe.

Presserat zu Täternennung

In den Medienberichten über die Urteile wurden Name, Funktion und Parteizugehörigkeit des Angeklagten genannt. Das steht im Einklang mit Richtlinie 8.1.2 des Pressekodex. Namen und Fotos von Verdächtigen oder Verurteilten werden demnach genannt, wenn – wie in diesem Fall – ein «überwiegendes öffentliches Interesse» besteht.

Unter Punkt 3 heißt es dann: «Wenn erneut über ein zurückliegendes Strafverfahren berichtet wird, sollen im Interesse der Resozialisierung in der Regel Namensnennung und Fotoveröffentlichung der Täterin oder des Täters unterbleiben.» Deshalb nennt dpa den Namen des Mannes in diesem Faktencheck nicht mehr.

(Stand: 2.9.2026)

Fact Checker Logo

Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

Nach oben scrollen