Bewertung
Jede von «REspect!» eingereichte Meldung muss von den Plattformen geprüft werden. Diese entschieden dann selbstständig, ob Beiträge entfernt werden. Gelöscht werden illegale Inhalte, die gegen deutsches Recht verstoßen.
Fakten
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober dieses Jahres den ersten Trusted Flagger gemäß dem Digital Services Act (DSA) zugelassen. Der DSA ist seit 2022 in Kraft. Er sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten vertrauenswürdige Hinweisgeber auf nationaler Ebene implementieren müssen.
Diese Trusted Flagger suchen nach möglicherweise illegale Inhalten und melden diese Technologiekonzernen wie Meta oder TikTok. Der erste deutsche Trusted Flagger ist die Online-Meldestelle «REspect!» der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg.
Können TrustedFlagger Inhalte löschen lassen?
Der DSA verpflichtet Plattformen lediglich, Inhalte zu löschen, die gegen nationales Recht verstoßen. Viele hasserfüllte Kommentare und Falschbehauptungen sind nicht strafbar. Das priorisierte Meldeverfahren sieht nicht das schnelle Entfernen, sondern das schnelle Prüfen vor. Alles Weitere obliegt den Plattformen.
Die Bundesnetzagentur gab dazu in einer Pressemitteilung bekannt: «REspect! konzentriert seine Arbeit als Trusted Flagger vor allem auf soziale Netzwerke und Video-Plattformen wie Facebook, X, Instagram, TikTok, YouTube und Telegram. Der Fokus liegt auf Identifizierung von Hassrede, terroristischer Propaganda und anderen gewalttätigen Inhalten, die in deutscher, englischer und arabischer Sprache verbreitet werden.»
Und weiter: «Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Meldungen von Trusted Flaggern prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen wie beispielsweise die Löschung der Inhalte zu ergreifen.»
Diese Pressemitteilung hat zu Debatten in den sozialen Medien geführt. Das liegt daran, dass zuvor auch von der Verbreitung von «Hass und Fake News» die Rede war. Diese sind jedoch nicht per se strafbar. Daraufhin stellt auch Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller gegenüber dem «Spiegel» klar: «Wenn der Eindruck vermittelt wird, dass ein Trusted Flagger Inhalte löschen kann, ist das falsch. Trusted Flagger entscheiden nicht über die Entfernung von Inhalten oder ordnen eine solche an.»
Daraufhin wurde auch die Mitteilung auf der Seite der Bundesnetzagentur aktualisiert. Müller wird darin jetzt mit den Worten zitiert: «Was illegal ist, entscheiden weder Trusted Flagger noch die Bundesnetzagentur.»
(Stand: 28.10.2024)