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UN-Generalversammlung erklärte «Feindstaaten»-Klausel bereits 1994 für obsolet

Personen aus der sogenannten «Reichsbürger»-Bewegung behaupten, die Bundesrepublik Deutschland sei kein souveräner Staat. Anfang Dezember 2022 hat die Polizei mehr als 20 Angehörige der Bewegung festgenommen, die einen Staatsstreich vorbereitet haben sollen. Mutmaßlicher Rädelsführer soll Heinrich XIII. Prinz Reuß sein. In einem auf mehreren Webseiten verbreiteten Video behauptet er, Deutschland gelte laut Charta der Vereinten Nationen (UN) als «Feindstaat». Das beweise, dass Deutschland nicht souverän sei. Das ist falsch.Bewertung

Die UN-Generalversammlung hat 1994 die «Feindstaaten»-Klausel für obsolet erklärt. Deutschland ist souverän.

Fakten

Die Charta der Vereinten Nationen, der Gründungsvertrag der UN, ist 1945 geschlossen worden und der Begriff «Feindstaat» spielt in drei Artikeln der Charta eine Rolle:

  • in Artikel 53
  • in Artikel 77
  • und in Artikel 107.

Explizit wird Deutschland dabei zwar nicht genannt, in Art. 53 Absatz 2 heißt es jedoch: «Der Ausdruck „Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.» Die Charta benennt Deutschland also implizit als Feindstaat und das im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg.

1994 haben die Vereinten Nationen jedoch in einer Resolution (Download) selbst erklärt, dass die Artikel «obsolet» sind. Und schon seit BRD und DDR 1973 den UN beitraten, hatte die Feindstaatenklausel keine praktische Relevanz mehr, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags schreiben.

Deutschland ist souverän und hat eine Verfassung. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte im Zuge der Vereinigung der damals beiden deutschen Staaten die Außenpolitik der neuen Bundesrepublik mit den Alliierten. In Artikel 7 heißt es ausdrücklich: «Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.»

Damit endete der Sonderstatus Deutschlands, der seit 1945 in einer Art internationaler Vormundschaft durch die vier Siegermächte bestanden hatte. Die Bezeichnung «Grundgesetz» wurde nach der Wiedervereinigung für die Verfassung Deutschlands beibehalten. Das Bundesverfassungsgericht schreibt dazu: «Ein anderes Wort für Grundgesetz ist Verfassung.» Auch die Behauptung, das Deutsche Reich sei nie untergegangen, hat die Deutsche Presse-Agentur falsifiziert.

(Stand: 10.1.2023)

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Politik, Gesellschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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