Bewertung
Die Zahlen sind falsch. Von der Polizei registrierte Fallzahlen von Sexualdelikten durch Zuwanderer sind zwischen 2023 und 2024 gesunken, Tötungsdelikte leicht gestiegen, aber deutlich weniger als behauptet. Die falschen Zahlen beruhen auf einer Fehlinterpretation von Daten über weibliche Opfer von Gewalt zwischen 2015 und 2023.
Fakten
Die Sprecherin in dem kursierenden Video bezieht sich auf die «Kriminalstatistik der Polizei». Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht neben der gesamten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) seit 2015 jährlich auch das Lagebild «Kriminalität im Kontext von Zuwanderung». Darin wertet das BKA zum Beispiel Delikte rund um «Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung» aus; dazu gehören sexuelle Übergriffe, Vergewaltigungen, Missbrauch, Belästigung oder die Verbreitung pornografischer Inhalte.
Der unterstellte Anstieg um 250 Prozent ist falsch, wie ein Blick auf die Zahlen aus dem BKA-Lagebild zeigt: Im Jahr 2024 sind die Fallzahlen der von der Polizei registrierten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer gesunken: von 8.800 im Jahr 2023 auf 8.460 im Jahr 2024, was 3,9 Prozent weniger entspricht (Seite 17).
BKA-Lagebild zu Kriminalität und Zuwanderung zeigt deutlich andere, niedrigere Fallzahlen
Auch bei den Zahlen zu Tötungsdelikten durch Zuwanderer ist kein Anstieg um 156 Prozent zu beobachten. Das BKA-Lagebild verzeichnet einen Anstieg der Zahlen von Totschlagsdelikten durch Zuwanderer um 7,3 Prozent. Davon seien 89,4 Prozent versuchte Totschlagsdelikte (Seite 19).
Insgesamt stiegen die «Straftaten gegen das Leben» mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer von 2023 auf 2024 um 8,9 Prozent (Seite 17). Die BKA-Kategorie im Lagebild umfasst neben Mord und Totschlag auch fahrlässige Tötung oder Schwangerschaftsabbrüche. Zudem werden auch reine Versuche mit einbezogen, nicht nur vollendete Taten.
Doch wie kommen dann die deutlich falschen Zahlen aus dem Facebook-Video zustande?
Falsche Auswertung von Daten
In dem Video werden falsche prozentuale Anstiege genannt, die in der gleichen Form in einem Artikel der Plattform «Nius» erwähnt werden. Aus diesem und einen weiteren «Nius»-Artikel ergibt sich, dass sich der unterstellte Anstieg auf einen Vergleich der Jahre 2015 und 2023 bezieht.
Die Datengrundlage der Artikel sind Zahlen über Frauen als Opfer von Gewalt. Diese Zahlen stammen vom BKA und wurden von der Bundesregierung 2024 als Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD im Bundestag mitgeteilt.
Zunächst einmal können diese Zahlen also nichts über einen Vergleich zwischen 2023 und 2024 aussagen, da sie nur bis 2023 gehen. Außerdem wurden die Zahlen ohnehin bereits falsch ausgewertet.
Eine Sprecherin des Bundeskriminalamtes schrieb der Deutschen Presse-Agentur (dpa) dazu: «Es handelt sich um die Anzahl der Mädchen und Frauen, die Opfer von Straftaten wurden, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person erfasst wurde, die den Aufenthaltsstatus „Zuwanderer“ hatte. Die Zahl sagt also weder etwas zur Anzahl der Straftaten aus, noch dazu, ob diese Straftaten ausschließlich durch Zugewanderte begangen wurden.»
«Nius» setzt die Anzahl der Opfer mit der Anzahl von Straftaten gleich – das ist eine falsche Interpretation. Bei einem Fall könnten mehrere Opfer betroffen sein, diese würden jeweils bei dem einen Fall gezählt. «Im Ergebnis kann die Opferanzahl die Fallanzahl übersteigen», so die BKA-Sprecherin.
Änderungen um Sexualstrafrecht
Ein weiteres Problem von Jahresvergleichen sind veränderte Gesetze: Seit 2017 zählen durch die Reform des Sexualstrafrechts mehr Delikte zu den Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (S. 24 im Lagebild zum Jahr 2017). Dazu zählt seither auch «sexuelle Belästigung», was vorher nicht erfasst wurde. Dadurch werden mehr Fälle in dieser Kategorie erfasst als in den Vorjahren, ohne dass die tatsächliche Kriminalität gestiegen sein muss.
Die Jahre 2015 und 2023 zu vergleichen, ist darum wenig tauglich. Die BKA-Sprecherin bestätigte das der dpa: «Die Daten zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind für die genannten Jahre nicht vergleichbar.»
Begriff «Zuwanderer» verändert
Berücksichtigt werden muss außerdem, dass sich im betrachteten Zeitraum 2015 bis 2023 die Definition der Gruppe «Zuwanderer» geändert hat.
Die Klassifizierung «Zuwanderer» umfasst aktuell alle Menschen, die mit dem Aufenthaltsanlass «Asylbewerber», «Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtling», «Duldung» oder «unerlaubter Aufenthalt» registriert sind.
Doch «Schutzberechtigte» und «Asylberechtigte», also Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren, werden erst seit 2017 in die Statistik einbezogen. «Diese Personengruppe floss bis zum Berichtsjahr 2016 nicht in die Statistik ein», schrieb das BKA im Bericht für 2017 (S.3). Heißt: Die Gruppe, die als Zuwanderer in der PKS definiert wird, hat sich zwischen 2016 und 2017 vergrößert. Deshalb gilt erneut, dass die Zahlen von 2015 und 2023 so nicht vergleichbar sind.
Kriminalstatistik zeigt keine Verurteilungen
Grundsätzlich ist zu bedenken: Die registrierten Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik verraten nicht, ob eine Staatsanwaltschaft der Auffassung der Polizei in Bezug auf die Tatverdächtigen oder die mutmaßlich begangene Tat gefolgt ist und Anklage erhoben hat. Auch gibt die Kriminalstatistik keine Auskunft, ob die Tatverdächtigen später von einem Gericht schuldig gesprochen wurden oder nicht.
Der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zufolge werden Menschen, denen man einen Migrationshintergrund zuschreibt, grundsätzlich häufiger angezeigt, was die Statistik zusätzlich beeinflussen kann.
Die Kriminalstatistik zeigt außerdem nur Fälle, die der Polizei bekannt geworden sind. Bei Sexualdelikten zum Beispiel wird davon ausgegangen, dass viele Taten überhaupt nicht angezeigt werden.
(Stand: 23.9.26)
