In einem Video auf Tiktok und Instagram ist ein angeblicher Nachrichtenbeitrag zu sehen. Darin erklärt eine vermeintliche Lehrerin, dass man an ihrer Schule nicht mehr von Jungen und Mädchen spreche, sondern von „Lernenden mit wechselnder Selbstwahrnehmung“. Die Kinder könnten frei entscheiden, welche Identität sie annehmen. Ein Mädchen sagt vermeintlich: „Frau Dietrich sagt, wir können alles sein, was wir wollen. Ich dachte immer, ich bin ein Mädchen, aber jetzt weiß ich, dass ich auch ein rosa Stift sein kann.“
archive.is/Screenshot-des-Videos
Video war zunächst als KI-generiert gekennzeichnet
Das früheste Video, das wir gefunden haben, stammt von Mai 2026. Der Ersteller kennzeichnete es selbst als KI-generiert. Bei späteren Veröffentlichungen auf anderen Plattformen fehlt dieser Hinweis teilweise.
Auch das Video selbst weist typische Auffälligkeiten KI-generierter Aufnahmen auf: Die Mundbewegungen der dargestellten Personen sehen unnatürlich aus, die Stimmen wirken mechanisch, die Kopfbewegungen willkürlich.
archive.is/frühestes-Video
facebook.com/Video-ohne-KI-Hinweis
Bildungsministerien der Länder bestätigen kein solches Konzept
Wir haben alle 16 Landesbildungsministerien gefragt, ob ihnen in ihrem Bundesland eine Schule mit einem Konzept bekannt ist, wie es in dem KI-Video dargestellt wird. 13 haben geantwortet und keines davon bestätigte die Existenz einer solchen Schule. „Schulen können nicht selbstständig festlegen, wie sie mit Fragen der Geschlechtsidentität oder Ansprache von Schülerinnen und Schülern umgehen“, hieß es auf unsere Anfrage etwa aus dem niedersächsischen Kultusministerium.
Es gälten Vorgaben etwa aus dem Landesschulgesetz und allgemeine verfassungsrechtliche Grundsätze. So steht etwa im Sozialgesetzbuch, dass in der Erziehung „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen“ seien.
Für den Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt an Schulen gibt es zudem Leitlinien. Rheinland-Pfalz verwies uns beispielsweise auf eine Handreichung zur Akzeptanz und Inklusion geschlechtlicher Vielfalt. Aber dass Kinder sich als Gegenstände identifizieren oder sich durch ihre Selbstwahrnehmung von der Schulpflicht befreien könnten, steht darin nicht.
web.archive.org/Handreichung-zu-Gendervielfalt
bildungsportal-niedersachsen.de
gesetze-im-internet.de/SGB
Diesen Faktencheck haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redigatur: Caroline Lindekamp, Gabriele Scherndl
