Grund für die mahnenden Worte seien heimliche Impfungen mit einem Impfstoff namens Vaxelis, die das Krankenhauspersonal schnell und heimlich und ohne Einverständnis den Säuglingen verabreiche. Die Impfungen seien giftig und würden das Leben der Babys ruinieren. Deshalb, so heißt es, sollten Frauen nur zuhause oder in einem Frauenhaus entbinden.
Bewertung
Die Behauptungen sind falsch. An deutschen Krankenhäusern werden keine heimlichen Impfungen verabreicht. Ärztinnen und Ärzte dürfen ohne Einwilligung der Eltern keine Behandlungen durchführen. Verstößen werden als strafbare Körperverletzung geahndet.
Der Impfstoff Vaxelis hingegen existiert. Er wird jedoch nicht in Krankenhäusern verabreicht. Dafür sind niedergelassene Kinderärzte zuständig. Zudem ist eine im Facebook-Post verlinkte Quelle nachweislich gefälscht.
Fakten
In Deutschland sind die Rechte von Patienten umfassend geschützt. Ärztinnen, Pflegefachmänner oder Hebammen dürfen ohne Einwilligung des Patienten keine Eingriffe in den Körper oder die Gesundheit des Patienten durchführen. Das ist in § 630d im BGB geregelt und gilt auch für Kinder: Ohne Einwilligung der Eltern oder des Sorgeberechtigten ist eine Behandlung strafbar. Bei Verstöße drohen dem Personal Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen.
Vaxelis ist seit 2016 in Deutschland zugelassen
Zu dem als «Sechsfachimpfstoff» bekannten Vaxelis kursierten bereits irreführende Meldungen. Tatsächlich ist der Impfstoff in Deutschland bereits seit 2016 zugelassen und wird Säuglingen – auf Wunsch der Eltern – ab einem Alter von sechs Wochen verabreicht. Er soll gegen sechs Krankheiten schützen: Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib) und Hepatitis B.
Mit der Impfung können häufig Nebenwirkungen wie Schwellungen auftreten, selten kann es etwa zu Krampfanfällen oder Bewusstlosigkeit kommen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Union kam zu dem Schluss, dass erstens Vaxelis zur Bildung zufriedenstellender Antikörperspiegel gegen die sechs Krankheiten führt und zweitens der Nutzen gegenüber den Risiken eindeutig überwiegt. Auch ein US-amerikanisches Expertengremium verwies 2019 auf sechs Studien mit mehr als 5.000 Säuglingen. Diese hätten gezeigt, dass Vaxelis ein «akzeptables Sicherheitsprofil» aufweise, schreibt die Nachrichtenagentur AFP in einem Faktencheck.
Quellen fehlen, Seriosität wird vorgegaukelt
«Die Behauptung ist falsch», teilt auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit: «Impfungen bedürfen zwingend der vorherigen Einwilligung der Eltern.» Zum Einsatz von Vaxelis gebe es eine allgemein anerkannte Empfehlung der Ständigen Impfkomission. Und: Der Impfstoff werde nicht in Krankenhäusern, sondern von niedergelassenen Kinderärzten verabreicht. «Es ist demnach äußerst unwahrscheinlich, dass dieser Impfstoff überhaupt in Krankenhäusern zu finden ist», erklärt ein Sprecher gegenüber dpa.
Dass der Beitrag eine Fälschung ist, zeigt sich auch daran: Die Nutzerin hat ein Logo des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) eingebettet. Warum der DBSV dafür verwendet wurde, kann sich der Verband nicht erklären. Er habe mit dem Inhalt nichts zu tun, teilt ein Sprecher der dpa mit.
Im Beitrag ist ein Link hinterlegt, der zum digitalen Beipackzettel des Impfstoffs führt. Dieser ist real und wurde über das Patienteninfo-Portal «Rote Liste» veröffentlicht. Auch der Hersteller von Vaxelis verweist auf das Portal mit demselben Beipackzettel.
(Stand: 13.8.2025)
