Bewertung
Der Sportschuhhersteller Nike hat keine Klage gegen die AfD wegen Markenrechtsverletzungen eingereicht. Allerdings unterbindet Nike die Personalisierung seiner Sportschuhe mit dem Schriftzug «AfD».
Fakten
Weder in Medienberichten noch in den Pressemitteilungen von Nike und der AfD gibt es Hinweise auf eine mögliche Klage. Und: Diese Behauptung kursiert schon seit 2014 regelmäßig in den sozialen Netzwerken (hier beispielhaft aus 2014 und 2017), nachdem das Satire-Magazin «Der Postillon» einen Artikel veröffentlichte. Darin hieß es, Nike habe die AfD verklagt, weil deren Logo dem berühmten Nike-Swoosh zu ähnlich sei.
Sneaker im AfD-Design verboten
AfD-Anhänger posteten auf der Plattform X Bilder von personalisierten Nike Air-Force-1-Sneakern: gestaltet in den Parteifarben Hellblau und Rot, mit dem Schriftzug «AFD» auf der Rückseite des Schuhs, wo normalerweise «AIR» steht.
Nike schränkte daraufhin die Personalisierungsfunktion ein. Das Unternehmen verhindert seither das Platzieren der Buchstabenfolge «AFD».
Versucht man es dennoch, erscheint ein Warnhinweis: «Der Text entspricht nicht den Personalisierungsoptionen» und eine Verlinkung zu den Unternehmensrichtlinien. Darin steht, dass Nike ein personalisiertes Design unter anderem dann ablehnt, wenn es «beleidigende oder diskriminierende Inhalte» enthält, «zu Gewalt aufstacheln» oder Markenrechte und ähnliches verletzen könnte. Die Farben Rot und Hellblau lassen sich dabei weiterhin konfigurieren.
(Stand: 17.10.2024)