Die verbreitete Grafik ist manipuliert: Sie imitiert das Design eines AfD-Wahlplakats. Laut Bundeswahlgesetz führt eine Unterschrift auf dem Stimmzettel zur Ungültigkeit der Stimme.
Das Bundeswahlgesetz (§ 39) stellt klar: Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel «einen Zusatz oder Vorbehalt enthält». Zusätzliche, auf den Stimmzettel geschriebene Informationen wie Name oder E-Mail würden lediglich zu einer ungültigen Stimmabgabe führen.
Denn ein Name, eine E-Mail-Adresse – oder etwa eine Unterschrift – gelten als unzulässiger Zusatz, da sie Rückschlüsse auf die Identität der wählenden Person zulässt. In einem früheren Faktencheck bestätigte die Bundeswahlleiterin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bereits, dass Stimmzettel mit zusätzlichen Informationen, die Identitäten preisgeben könnten, nicht gewertet werden. Dies ist auch auf der Seite der Bundeswahlleiterin erläutert.
Der Prozess der freien Wahlen in Deutschland erfolgt unter strengen Vorkehrungen. Stimmzettel dienen dabei lediglich dem Zweck des Wählens. Daher ist eine zweite Funktion, wie etwa der Teilnahme eines Gewinnspiels, ausgeschlossen.
Falschinformationen zur Stimmabgabe tauchen regelmäßig vor Wahlen auf, zum Beispiel vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2021.
(Stand: 22.2.2025)