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E-Mail-Adresse auf Stimmzetteln macht Wahl ungültig

Zur Bundestagswahl am 23. Februar kursieren in sozialen Netzwerken irreführende Wahlhinweise. In einem Sharepic wird behauptet, dass Wählerinnen und Wähler an einem Gewinnspiel teilnehmen könnten, wenn sie ihre Stimmzettel unterschreiben würden. Ein Logo der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist darin zu sehen, ebenso das Logo der Bundeswahlleiterin. Dazu der Text: «Wir verlosen 1 von 100 Iphone16Pro bei der Bundestagswahl. Einfach Name und Emailadresse auf dem Wahlzettel angeben! Die Gewinner werden zeitnah kontaktiert.» (Schreibweise im Original)

Bewertung

Die verbreitete Grafik ist manipuliert: Sie imitiert das Design eines AfD-Wahlplakats. Laut Bundeswahlgesetz führt eine Unterschrift auf dem Stimmzettel zur Ungültigkeit der Stimme.

Fakten

Das Bundeswahlgesetz (§ 39) stellt klar: Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel «einen Zusatz oder Vorbehalt enthält». Zusätzliche, auf den Stimmzettel geschriebene Informationen wie Name oder E-Mail würden lediglich zu einer ungültigen Stimmabgabe führen.

Denn ein Name, eine E-Mail-Adresse – oder etwa eine Unterschrift – gelten als unzulässiger Zusatz, da sie Rückschlüsse auf die Identität der wählenden Person zulässt. In einem früheren Faktencheck bestätigte die Bundeswahlleiterin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bereits, dass Stimmzettel mit zusätzlichen Informationen, die Identitäten preisgeben könnten, nicht gewertet werden. Dies ist auch auf der Seite der Bundeswahlleiterin erläutert.

Der Prozess der freien Wahlen in Deutschland erfolgt unter strengen Vorkehrungen. Stimmzettel dienen dabei lediglich dem Zweck des Wählens. Daher ist eine zweite Funktion, wie etwa der Teilnahme eines Gewinnspiels, ausgeschlossen.

Falschinformationen zur Stimmabgabe tauchen regelmäßig vor Wahlen auf, zum Beispiel vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2021.

(Stand: 22.2.2025)

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Wahlen, Bundestagswahl 2025, Verbraucher

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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