Bewertung
Die Behauptung ist falsch. Die Verfassung von 1871 ist seit über 100 Jahren außer Kraft. Sie enthielt keinen Grundrechtekatalog und hat auch keine universellen Menschenrechte geschützt.
Fakten
Die Verfassung des Deutschen Reiches trat 1871 in Kraft, endete aber mit dem Zusammenbruch des Kaiserreichs nach dem Ersten Weltkrieg. Nach der Abdankung Kaiser Wilhelms II. im November 1918 wurde sie von der Weimarer Verfassung (1919) abgelöst, der ersten demokratischen Verfassung Deutschlands.
Nach der NS-Diktatur trat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft, das bis heute die rechtsstaatliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland bildet.
Woher kommt der Mythos?
Die Behauptung, die Verfassung von 1871 sei noch gültig, stammt aus dem Umfeld der sogenannten Reichsbürger und rechtsextremer Netzwerke.
Sie beruht auf einer falschen Interpretation von Rechtsfortgeltung und leugnet die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland. Solche Positionen werden vom Verfassungsschutz beobachtet, da sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen.
Menschenrechte damals ungeschützt
Die Verfassung von 1871 enthielt zudem keinen einzigen Artikel zum Schutz der Menschenwürde oder universeller Freiheitsrechte.
– Sie sprach von «Reichsangehörigen», nicht von «Menschen»
– Rechte waren kein unveräußerliches Gut, sondern abhängig von staatlichen Gesetzen und damit jederzeit einschränkbar
– Ein Schutz vor staatlicher Willkür oder ein Rechtsanspruch auf Freiheit existierte nicht
Echte Menschenrechte erst nach 1945
Erst die Erfahrungen mit Diktatur, Krieg und Holocaust führten zu einem echten Schutz der Menschenrechte. Das Grundgesetz stellt den Menschen, und nicht den Staat, in den Mittelpunkt. Seine Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht und vor Gericht durchsetzbar.
(Stand: 23.1.2026)
