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Außerhalb des Schwimmbeckens ist Alltagskleidung erlaubt

Aufregung um die richtige Bekleidung im Schwimmbad gibt es immer wieder. Kurz vor Beginn der Sommersaison wird in einem Post bei Facebook nun behauptet, dass ab dem 20. Mai 2024 ein Verbot von Kopftuch und Burka in öffentlichen Schwimmbädern gilt. Doch das stimmt so nicht.

Bewertung

Diese Aussage ist falsch. In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung, die das Tragen von Kopftuch oder Burka in öffentlichen Räumen, einschließlich Schwimmbädern, verbietet. Lediglich beim Schwimmen muss Badebekleidung getragen werden.

Fakten

Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit in Deutschland. Artikel 4 garantiert die ungestörte Religionsausübung. Daher sind Gesichtsschleier wie ein Nikab (wie ihn die Frauen auf dem Sharepic tragen) und die Burka nicht generell untersagt.

Die Bundesregierung hat 2017 allerdings das Tragen eines Gesichtsschleiers in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens verboten. Dies betrifft das Fahren von Fahrzeugen, den Dienst von Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen, außerdem bestimmte Situationen wie die Beantragung von Ausweispapieren und die Ausweiskontrolle.

Schwimmen im Burkini ist in vielen Schwimmbädern erlaubt

Das Sharepic ist irreführend. Keine der Frauen trägt eine Burka, vielmehr handelt es sich um Burkinis kombiniert mit Nikabs. Der Burkini ist ein Ganzkörper-Badeanzug, der speziell zum Schwimmen entwickelt wurde und häufig von muslimischen Frauen getragen wird. Der Burkini ist weder eine Burka noch ein Nikab und ist extra für den Badebetrieb konzipiert. Das Wort setzt sich aus Burka und Bikini zusammen.

Im Wasser müssen im Schwimmbädern aus Hygiene- und Sicherheitsgründen geeignete Badesachen getragen werden. Die Deutsche Gesellschaft für Badewesen (DGfdB) empfiehlt zum Schwimmen seit 2016 «übliche Badekleidung ohne Taschen» – Burkinis eingeschlossen. Die DGfdB erklärt der Deutschen Presse-Agentur: «Aus Sicherheitsgründen ist es jedoch wichtig, dass die Burkinis aus nicht saugenden Materialien bestehen. Bei der heute verfügbaren Badebekleidung wird überwiegend Kunstfaser (85 Prozent Polyamid / 15 Prozent Elastan) verwendet.» Dies bestätigt auch die DLRG.

Auch wenn es vereinzelte Berichte über Schwimmverbote für Frauen im Burkini gibt (hier und hier), ist dieser in Deutschland nicht verboten. Dennoch gilt: Grundsätzlich kann jeder Schwimmbadbetreiber über die Hausordnung selbst regeln, welche Pflichten, Regeln und Vorschriften für den Badebetrieb gelten.

Und was war nun am 20. Mai 2024?

Im Internet findet sich keine Anhaltspunkte dafür, dass in irgendeinem Schwimmbad am 20. Mai 2024 ein Verbot von Kopftüchern oder Burkas in Kraft getreten ist.

(Stand: 11.6.2024)

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Migration, Gesellschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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