Bewertung
Die Behauptung ist falsch.
Fakten
Ja, ein Umzug ins Ausland ist mit Kosten verbunden – etwa für Transport, Flüge, Kaution und Miete, Versicherungen oder die Lebenshaltung im Zielland. Eine pauschale Abgabe an den deutschen Staat für das Verlassen des Landes gibt es jedoch nicht. Auf dpa-Anfrage teilte das Bundesfinanzministerium mit, eine solche Abgabe wie im Video beschrieben oder entsprechende Pläne seien dem Haus nicht bekannt. Auch eine Webrecherche zeigt, dass keine seriösen Medien über eine Entscheidung von Friedrich Merz oder der Bundesregierung zu einer Auswandererpauschale berichtet haben.
Steuern und Verwaltungsgebühren statt Pauschalbetrag
Wer Deutschland dauerhaft verlässt, muss sich bei der zuständigen Kommune abmelden; dafür können geringe Verwaltungsgebühren anfallen. Eine bundesweite Pauschale in Höhe von mehreren Tausend Euro existiert jedoch nicht.
Im Einzelfall kann es allerdings zu steuerliche Mehrbelastungen kommen. So kann die sogenannte Wegzugsbesteuerung greifen, wenn jemand wesentliche Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Diese Regelung betrifft jedoch nur spezielle Vermögenskonstellationen. Darüber hinaus können auch nach einem Wegzug steuerliche Pflichten bestehen bleiben, etwa wenn weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielt werden.
Mit einer pauschalen Abgabe für alle Auswandernden hat das nichts zu tun. Gebühren, die manche Staaten für Visa oder Einbürgerung erheben, stehen ebenfalls in keinem Zusammenhang mit deutschen Regelungen.
(Stand: 27.2.2026)
