Jüngst führte die Nominierung der Potsdamer Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf zu öffentlichen Diskussionen über das Bundesverfassungsgericht. Vor diesem Hintergrund wird am 31. August ein Video auf YouTube hochgeladen, das eine Eilmeldung zeigen soll: Es wird behauptet, dass die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch als neue Verfassungsrichterin gewählt worden sei. User auf Facebook wiederholen die Behauptung.
Bewertung
Falsch. Für den betreffenden Tag ist keine Wahl zum Bundesverfassungsgericht dokumentiert. Der Bundestag tagte Ende August 2025 nicht, weil parlamentarische Sommerpause war.
Fakten
Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Solche Wahlen sind formelle, öffentlich nachvollziehbare Vorgänge, die als Tagesordnungspunkt im Plenum stehen und protokolliert werden.
Wie auf der Webseite des Deutschen Bundestags nachzulesen ist (archiviert am 30. August hier), weist der Sitzungsplan für Ende August 2025 keine Plenartage aus, da in deiser Zeit parlamentarische Sommerpause war. Eine parlamentarische Sitzung hat nicht stattgefunden und deshalb auch keine Richterwahl.
Auf den Social–Media–Kanälen von Beatrix von Storch wurden keine Angaben zu einem Berufswechsel veröffentlicht. Hinzu kommt: Eine Richterin am Bundesverfassungsgericht darf nach Artikel 93 des Grundgesetzes kein gleichzeitiges Mandat als Mitglied des Bundestages haben. «Eilmeldungen»-Thumbnails und Formulierungen wie «vor … Minuten» sind gängige Clickbait-Muster und können Falschmeldungen enthalten oder dazu beitragen, Desinformationen zu verbreiten.
(Stand: 5.9.2025)