Bewertung
Der Beitragsservice ist eine gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Fakten
Der Beitragsservice ist weder Behörde noch ein US-Unternehmen. Er wurde 2013 als Nachfolger der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gegründet und arbeitet als Verwaltungsgemeinschaft im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seine Aufgabe ist es, die Rundfunkbeiträge einzuziehen.
Der Beitragsservice besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ist ein unselbstständiger Teil der Rundfunkanstalten, die seine Arbeit über einen Verwaltungsrat steuern. Auch wenn er die Gebühren einzieht: Gläubigerinnen des Rundfunkbeitrages bleiben die Landesrundfunkanstalten. Anders als Behörden wie Finanzämter oder Polizei agiert er nicht im Namen des Staates.
Rechtlich basiert seine Tätigkeit auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den alle 16 Landesparlamente verabschiedet haben. Dieser Vertrag regelt, dass der Beitrag pro Wohnung erhoben wird – unabhängig von der Zahl der Bewohner oder Geräte. Die rechtliche Grundlage bildet § 10 Abs. 7 Satz 1. Am 18. Juli 2018 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, erklärte jedoch die Beitragspflicht für Zweitwohnungen für verfassungswidrig.
(Stand: 31.3.2025)