Die Behauptungen sind falsch. Deutschland ist ein souveräner Staat. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag bestätigt die volle Souveränität und ersetzt einen Friedensvertrag. Es gibt darin aktive rechtliche Grundlage für Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis.
Deutschland ist ein souveräner und international anerkannter Staat. Mit der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags wurde die volle Souveränität Deutschlands wiederhergestellt.
Artikel 7 des Vertrags erklärt: «Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.»
Deutschland regelt seitdem seine inneren und äußeren Angelegenheiten unabhängig. Als Verfassung gilt das Grundgesetz, wie es auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
In der Folge des Zwei-plus-Vier-Vertrags sind die meisten Regelungen aus dem sogenannten Überleitungsvertrag außer Kraft getreten. Auch pauschalen militärischen Überflugrechte für die Siegermächte, wie oft behauptet wird, bestehen nicht. Solche Rechte können in bilateralen Vereinbarungen eingeräumt werden.
Der Historiker Josef Foschepoth hatte in seinen Arbeiten aufgezeigt, dass es in der Nachkriegszeit tatsächlich Eingriffsmöglichkeiten der Alliierten in das Post- und Fernmeldegeheimnis gab. Diese stützten sich auf das G-10-Gesetz, das «Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses», das es ermöglicht «auch die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen.»
2013 einigten sich Deutschland, die USA, Großbritannien und Frankreich darauf, diese Regelungen außer Kraft zu setzen. Es gibt heute keine rechtliche Grundlage mehr für ausländische Geheimdienste, in das Post- und Fernmeldegeheimnis einzugreifen.
(Stand: 26.11.2024)