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Ergebnisse der Kommunalwahlen wurden nicht annulliert

Nach den Kommunalwahlwahlen in Nordrhein-Westfalen stehen am Sonntag (28. September) fast 150 Stichwahlen um Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratsämter an. Oder etwa nicht? In sozialen Netzwerken teilen Nutzerinnen und Nutzer im Vorfeld nun eine vermeintliche Eilmeldung: «Das Landesgericht hat die Kommunalwahlergebnisse wegen massiver Unregelmäßigkeiten und Betrugsvorwürfen annulliert», heißt es. Wurden sämtliche Wahlergebnisse im bevölkerungsreichsten Bundesland wirklich für ungültig erklärt?

Bewertung

Nein. Die angebliche Gerichtsentscheidung ist erfunden, die Kommunalwahlergebnisse wurden nicht für ungültig erklärt.

Fakten

In der verbreiteten Textnachricht wird als Quelle für die vermeintliche Eilmeldung auf den Artikel einer Webseite mit dem Namen «newslitetoday.com» verwiesen. Die Seite verfügt über kein Impressum – ein erster Hinweis, dass sie nicht seriös ist.

In dem Text ist von einer angeblichen Annullierung des Wahlergebnisses die Rede. Mal wird in diesem Zusammenhang von einem «Landesgericht Nordrhein-Westfalen», mal von einem «Landgericht Nordrhein-Westfalen» gesprochen, das für die Entscheidung verantwortlich sei.

Doch für eine solche Gerichtsentscheidung lassen sich keinerlei Belege oder Medienberichte finden. Das hat einen einfachen Grund: «Es handelt sich um eine Fehlinformation», teilt ein Sprecher des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen (NRW) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dort ist die Wahlleitung des Bundeslandes angesiedelt.

Unseriöser Artikel fällt mit Verfahrensfehlern auf

Rechtlich ist eine Annullierung sämtlicher Kommunalwahlergebnisse auf einen Schlag unterdessen nicht möglich: «Da es sich um getrennte Wahlen in der Verantwortung der Kommune handelt, ist für jede Kommune und für jede Wahl innerhalb der Kommune das Verfahren der Wahlprüfung separat zu betreiben», erklärt der Sprecher.

Der Prozess der Wahlprüfung ist über das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung geregelt. Über die Einsprüche und die Gültigkeit einer Wahl entscheiden demnach die jeweiligen Wahlprüfungsausschüsse – gegen ihre Entscheidungen steht der Rechtsweg offen. Für Klagen sind letztlich die Verwaltungsgerichte zuständig, nicht die Landgerichte. Das höchste Verwaltungsgericht in NRW ist das Oberverwaltungsgericht in Münster. Es hat keine Mitteilungen zu einer Annullierung der Kommunalwahl veröffentlicht.

Ermittlungen: Angriff auf Server für Wahlergebnis-Darstellung?

Dass es in sämtlichen NRW-Kommunen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, dafür lassen sich keine Hinweise finden. Derweil ermittelt die spezialisierte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln gegen Unbekannt wegen einer möglichen Cyber-Attacke auf die Server zur Wahlergebnis-Darstellung.

Am Abend der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen seien Server des Landes für die Darstellung der Wahlergebnisse angegriffen worden. Die Überlast-Attacke habe schnell und erfolgreich abgewehrt werden können, sagt eine Sprecherin von IT.NRW, dem Landesamt für Statistik. Es sei niemand ins System eingedrungen, es habe sich nicht um einen Hackerangriff gehandelt. Die Ergebnisübermittlung, -erfassung und -auswertung sei nicht beeinträchtigt gewesen, erklärt die Sprecherin.

(Stand: 23.9.2025)

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Wahlen, Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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