Bewertung
Das ist falsch. Es treten keine neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft, die die Nutzung eines Fahrzeugs ausschließlich auf den Halter beschränken würden.
Fakten
Auf offiziellen Behördenseiten ist dazu nichts zu lesen. Auch finden sich keine Pressemitteilungen oder Gesetzesänderungen, die eine solche Änderung beinhalten. In § 248b StGB heißt es dazu weiterhin nur: «Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt», werde dafür bestraft.
Mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters dürfen in Deutschland, wie in § 2 StVG beschrieben, Fahrzeuge grundsätzlich von jeder Person mit gültiger Fahrerlaubnis gefahren werden. Je nach Versicherungen können zwar zusätzliche Kosten bei Mitnutzung entstehen – allerdings gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Nutzung eines Fahrzeugs ausschließlich auf den Halter beschränken würden.
TÜV und ADAC etwa geben regelmäßig aktuelle Gesetzesänderungen und geplante Neuerungen im Verkehrsrecht an Verbraucher weiter – doch für das Jahr 2025 gibt es keine Hinweise auf eine Regelung, die die Fahrzeugnutzung ausschließlich auf den Halter beschränkt.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte dies eine Sprecherin der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg: «Es gibt keine Änderungen in den bestehenden Regelungen dazu, wer ein Fahrzeug führen darf.»
(Stand: 27.3.2025)