Gewalt gegen Obdachlose und andere Delikte zählen nicht automatisch als "rechte" Straftat - Featured image

Gewalt gegen Obdachlose und andere Delikte zählen nicht automatisch als „rechte“ Straftat

Im Januar 2025 wurden Zahlen über rechtsextreme Straftaten in Deutschland veröffentlicht, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind. Daraufhin kursierten online zahlreiche Falschbehauptungen zum Thema. Auf einem vielfach geteilten Sharepic heißt es etwa, dass zahlreiche Delikte automatisch zur Kategorie „politisch rechts motiviert“ gezählt würden, darunter Gewalt an Obdachlosen, nicht aufgeklärte Straftaten oder Anschläge auf AfD-Büros mit NS-Symbolik. Doch laut Fachleuten und einem Sprecher des Bundesinnenministeriums sind diese Behauptungen falsch. Die Definitionen des Bundeskriminalamts für politisch motivierte Kriminalität sind trennscharf.

Anfang Januar 2025 berichteten verschiedene Medien über einen neuen Rekordstand rechtsextremer Straftaten im Jahr 2024, basierend auf Zahlen des Bundesinnenministeriums (BMI). Am 10. Januar 2025 postete daraufhin ein Bundestagsabgeordnete der in Teilen rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) ein Sharepic auf Facebook, auf dem diese Zahlen in Frage gestellt wurden.

Unter der Überschrift „Was gilt in Deutschland als rechtsextreme Straftat?“ wurden in dem Post verschiedene Delikte aufgelistet, die angeblich automatisch als „politisch rechts“ gezählt wurden und somit vermeintlich die offiziellen Zahlen der Statistik verfälschen würden: „Gewalt gegen Obdachlose, muslimischer Antisemitismus, Antifa-Angriffe mit Verwendung von NS-Symbolen wie dem Hakenkreuz und nicht aufgeklärte Straftaten“. Das Sharepic zeigt zudem als Beweis für „wahre Manipulation“ ein Foto eines Zeitungsberichts. Dieser berichtet über eine Hakenkreuzschmiererei am Büro eines AfD-Landtagsabgeordneten, die dem Artikel zufolge als „rechtsorientiert“ verbucht wurde.

Das Sharepic wurde vielfach auf Facebook, X, Instagram und Telegram verbreitet.

Facebook-Screenshot der Behauptung: 27. Februar 2025

Am 6. Januar 2025 berichtete die „Tagesschau“ über einen neuen „Höchststand bei rechtsextremen Straftaten“ im Jahr 2024. Verschiedene Medien griffen das Thema ebenfalls auf und beriefen sich dabei auf eine Antwort des BMI auf eine sogenannte Kleine Anfrage der Partei Die Linke vom 9. Dezember 2024. Demnach verzeichnete die Polizei vom 1. Januar bis 30. November 2024 bundesweit insgesamt 33.963 Delikte im Bereich der „politisch motivierten Kriminalität rechts“. Das stelle einen deutlichen Anstieg gegenüber den 28.945 verzeichneten rechtsmotivierten Straftaten aus dem Jahr 2023 dar.

Das online kursierende Sharepic wurde wenige Tage nach dieser Berichterstattung veröffentlicht und verweist ebenfalls auf die Zahlen des BMI. Die Nutzerinnen und Nutzer verbreiteten damit in sozialen Medien jedoch die Falschbehauptung, dass die Zahlen für politisch rechte Straftaten verfälscht seien, da angeblich zahlreiche themenfremde Delikte automatisch in dieser Kategorie dazugerechnet würden.

Doch wie offizielle Definitionen des Bundeskriminalamts (BKA) und Antworten des BMI sowie von Fachleuten bestätigten, sind diese Aussagen falsch: Die Definition über politisch motivierte Straftaten ist deutlich trennschärfer als behauptet und umfasst zudem eine Kategorie für nicht eindeutig zuordenbare Straftaten.

PMK-Definition ist trennschärfer als online behauptet

Ein Sprecher des Bundeskriminalamts (BKA) erklärte am 19. Februar 2025 gegenüber AFP, dass Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden, im Kriminalpolizeilichen Meldedienst politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) registriert werden. „Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten sogenannten Themenfeldern zugeordnet“, so der BKA-Sprecher. Diese Themenfelder sind demnach die Phänomenbereiche PMK links, PMK rechts, PMK ausländische Ideologie und PMK religiöse Ideologie. Wenn eine Straftat nicht eindeutig in diese Bereiche einzuordnen ist, „ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zu wählen. Die Bewertung einer politisch motivierten Straftat ist somit immer möglich“, betonte er.

Auf AFP-Anfrage am 18. Februar 2025 verwies ein Sprecher desBundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) auf ausführliche Definitionen für die einzelnen Themenbereiche politisch motivierter Kriminalität. Diese finden sich auf der Website des BMI. Demnach werden unter „PMK -rechts-“ Straftaten eingeordnet, wenn „in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer ‚rechten‘ Orientierung zuzurechnen sind (…) Der wesentliche Kerngedanke einer ‚rechten‘ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen.“ Besonders hervorgehoben sind Taten, „wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind in der Regel als rechtsextremistisch zu qualifizieren.“

Die auf dem Sharepic genannten Straftaten „Gewalttaten gegen Obdachlose, muslimischer Antisemitismus, Antifa-Angriffe mit Verwendung von NS-Symbolen wie Hakenkreuzen und nicht aufgeklärte Straftaten“ lassen sich laut des BKA-Sprechers mit Blick auf die PMK-Definitionen jeweils einem der Themenfelder zuordnen. „Eine automatische Zuordnung zum Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt nicht“, so der Sprecher.

Auch die Wissenschaftlerin Jennifer Führer vom Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen erklärte auf AFP-Nachfrage am 27. Februar 2025 per E-Mail: „Bei politisch motivierter Kriminalität (PMK) sind stets die Motivation, der Tat-Kontext, das Tatmotiv und auch die zugrundeliegende Ideologie der Täter:innen ausschlaggebend, um eine Tat überhaupt im Bereich PMK und dann auch in der entsprechend Kategorie einzuordnen.“ Führer verwies ebenfalls auf die PMK-Definitionslisten, in denen die Kriterien politisch motivierter Kriminalität aufgeschlüsselt sind. „Es wird also nicht automatisch rechts eingeordnet, sondern von den Polizeien anhand der oben genannten Kriterien überprüft“, fügte Führer hinzu.

Verbreiteter Zeitungsartikel scheint nicht authentisch zu sein

Als angeblicher Beweis für die Behauptungen wurde auf dem online kursierenden Sharepic ein Foto eines kurzen Zeitungsartikels geteilt. Unter der Überschrift „Anschlag auf AfD ist ‚rechts'“ thematisiert der Text eine Hakenkreuzschmiererei am Büro eines AfD-Landtagsabgeordneten, die von der Polizei als „politisch rechts motiviert“ eingeordnet worden sei.

Verschiedene Hinweise deuten jedoch darauf hin, dass es sich dabei nicht um einen aktuellen oder authentischen Zeitungsartikel handelt. Zum einen wird in dem Artikel eine „Untersuchung der Enquete-Kommission Linksextremismus aus Sachsen“ genannt. Das Gremium wurde jedoch bereits im Februar 2021 vom Magdeburger Landtag aufgelöst.

Zum anderen ergaben eine erweiterte Websuche mit der Artikelüberschrift und Stichworten aus dem Artikel sowie eine umgekehrte Bildsuche mit dem Screenshot selbst keinerlei Hinweise auf einen konkreten Erscheinungstermin oder das Medium, in dem der Artikel erschienen sein soll. Die Suche führte lediglich zu anderen in sozialen Medien geteilten Screenshots des Artikels aus dem Jahr 2025, beispielsweise auf X vom 8. Januar 2025.

Die Initialen „H.H.“ als Autorenkürzel gelten zudem als beliebter Code in rechtsextremen Kreisen, was die Seriosität des Artikels zumindest in Frage stellt:

Screenshot des online kursierenden Artikels, Hervorhebung durch AFP: 28. Februar 2025

Um einen aktuellen Zeitungsbericht aus dem Jahr 2025 handelt es sich bei dem kursierenden Screenshot somit nicht. Über den beschriebenen Fall einer Hakenkreuzschmiererei lieferte eine Websuche jedoch weitere Informationen.

Angeblicher „Beweisfall“ ist nicht aktuell, sondern aus dem Jahr 2019

Eine Stichwortsuche zu den Worten „Anschlag AfD Landtagsabgeordneter Sachsen-Anhalt“ und „Hakenkreuz“ ergab, dass die AfD im Juli 2019 eine Kleine Anfrage zu einem entsprechenden Vorfall im Bundestag eingereicht hatte. Demnach wurde der Fall einer Hakenkreuz-Schmiererei am Büro eines Landtagsabgeordneten der AfD von der Partei in die damals noch existierende Enquete-Kommission Linksextremismus eingebracht.

In ihrer Antwort am 02. August 2019 verwies die Bundesregierung auf die oben bereits zitierten Definitionen zur Erfassung von politisch motivierten Straftaten. „Das Verwenden nationalsozialistischer Symbole ist (aufgrund der unmittelbaren ideologischen Verknüpfung mit rechtsextremistischem Gedankengut), wenn sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben, dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnen“, heißt es darin. Die Verantwortung für die Erfassung und Bewertung liegt laut Antwort der Bundesregierung bei den zuständigen Polizeidienststellen der Länder, „die Bundesregierung kann sich daher zu diesem Einzelfall nicht äußern“.

Tracy Hering, Pressesprecherin der zuständigen Polizeiinspektion Magdeburg, schrieb dazu auf AFP-Anfrage am 26. Februar 2025 per E-Mail: „Ungeklärte Straftaten mit NS-Symbolik gehen nicht automatisch in die Rubrik ‚politisch rechts‘ in die PMK-Statistik ein.“ In jedem Fall werde geprüft, welche politische Klassifizierung durch die Straftat betroffen sei. „In der Betrachtung durch die Ermittler werden verschiedene Aspekte beleuchtet, wie zum Beispiel wo die Symbole aufgebracht wurden und ob es Informationen über die Täter gibt.“

Auf Nachfrage nach dem beschriebenen Fall einer Hakenkreuzschmiererei am Büro eines AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt antwortete Hering: „Zu dem von Ihnen genannten Sachverhalt liegen der Polizei aufgrund von geltenden Löschfristen keine ausführlicheren Informationen vor. Daher kann die konkrete Frage zur Einordnung in der PMK-Statistik nicht beantwortet werden.“

Fazit: Entgegen online kursierender Behauptungen werden Straftaten wie Gewalt gegen Obdachlose oder Hakenkreuzschmierereien an AfD-Büros nicht automatisch als „politisch rechts“ eingeordnet. Wie Fachleute gegenüber AFP erklärten, sind die Definitionen für politisch motivierte Kriminalität trennscharf. Für Delikte, die schwer einzuordnen sind, gibt es eine gesonderte Kategorie in der Statistik.

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Autor(en): Gundula HAAGE / AFP Deutschland

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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