Bewertung
Die Aussage wurde aus dem Zusammenhang gerissen: Haldenwangs Worte stammen aus dem Jahr 2022. Sie beziehen sich auf konspirative Spionageaktionen durch russische Agenten in Deutschland.
Fakten
In dem Kurzclip sagt der frühere Behördenchef: «Eine Gefahr besteht auch – ich habe es vorhin schon angesprochen -, dass Oppositionellen-Beobachtung sehr viel stärker stattfinden wird und dass möglicherweise auch energisches Vorgehen gegen Oppositionelle bis hin zur Tötung vorstellbar erscheint.» Diese Aussage fiel in der Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) am 17. Oktober 2022.
Einmal im Jahr stellen sich in Deutschland die Präsidenten der Nachrichtendienste den Fragen von Bundestagsabgeordneten. Ein Mitschnitt des Senders Phoenix zeigt die Anhörung vom 17. Oktober 2022 in voller Länge. Haldenwang ging dabei auf die veränderte Sicherheitslage in Deutschland im Zuge des Ukraine-Krieges sowie auf Auswirkungen auf die Art der Spionage durch Russland ein.
Auf eine Frage des CSU-Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann in Bezug auf Russland, auf welche Art konspirativer Spionage sich der einzelne Bürger einstellen müsse (ab Minute 52:16), antwortete der Ex-BfV-Chef (ab Minute 59:33) im Wortlaut: «Ich glaube, da wird die Bürgerin und der Bürger nicht allzu viel mitbekommen. Das ist unser Job zu analysieren: Wo sind jetzt mehr Agenten auf der Straße? Wo werden Anbahnungsversuche unternommen? Wo findet klassische Spionage statt? Und damit werden wir uns dann intensiv auseinanderzusetzen haben. Eine Gefahr besteht auch – ich habe es vorhin schon angesprochen -, dass Oppositionellen-Beobachtung sehr viel stärker stattfinden wird und dass möglicherweise auch energisches Vorgehen gegen Oppositionelle bis hin zur Tötung vorstellbar erscheint.»
Bei der Aussage handelt es sich also um eine Einschätzung Haldenwangs zu Veränderungen in Bezug auf die russischen Spionagetätigkeiten in Deutschland. Bereits damals wurde die Aussage online aus dem Kontext gerissen. Zu der Kommunalwahl hat die Aussage keinen Bezug.
Mehrere Kandidaten vor NRW-Kommunalwahl gestorben
Vor der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen gab es Todesfälle unter den insgesamt mehreren Tausend kandidierenden Personen. Die Landeswahlleiterin hatte zuletzt – Stand 4. September – Kenntnis von 16 Todesfällen. Angesichts von Spekulationen, dass besonders viele AfD-Kandidaten betroffen sein könnten, betonte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf, es gebe keine Hinweise auf eine signifikant erhöhte Anzahl von Todesfällen.
Von den bislang erfassten 16 Todesfällen betreffen den Angaben zufolge sieben die AfD und jeweils einer die SPD, die Sozialdemokratische Aktion (SDA), FDP, Grüne, die Tierschutzpartei, die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), Freie Wähler, die Partei Volksabstimmung sowie eine Wählergruppe – in insgesamt 14 verschiedenen Gemeinden.
Im Internet hatten unter anderem Andeutungen einzelner AfD-Politiker Spekulationen zum Tod von AfD-Kandidaten befeuert. In vier Fällen hatte die Polizei unnatürliche Todesursachen beziehungsweise ein Fremdverschulden bereits ausgeschlossen. Der Landesparteichef der AfD NRW, Martin Vincentz, teilte der dpa mit: «Nach den ersten uns vorliegenden Informationen haben wir keine Hinweise auf unnatürliche Todesfälle.»
(Stand: 8.9.2025)
