Bewertung
Falsch. Özdemir ist kein Mitglied des Bundestages – und war an diesem Tag auch nicht im Plenum anwesend, sondern auf Wahlkampftour in Baden-Württemberg.
Fakten
Im Protokoll der Bundestagssitzung vom 5. März ist nirgendwo ein Aufeinandertreffen von Özdemir und Brandner im Plenarsaal verzeichnet. Unter Tagesordnungspunkt 16 (ab S. 7439) geht es in der Aussprache durch einen Antrag der AfD-Fraktion über mögliche deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten. Während Brandner tatsächlich als Redner am Pult steht, wird Özdemir im Protokoll nicht erwähnt.
Özdemir gar kein Bundestagsmitglied
Der Grünen-Politiker ist seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode am 25. März 2025 kein Mitglied des Bundestages mehr. Bereits ab Oktober 2024 war klar, dass der damalige Bundeslandwirtschaftsminister und Bundestagsabgeordnete nach Jahren im Parlament nach Baden-Württemberg gehen würde, um dort als möglicher Nachfolger von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in den Wahlkampf zur Landtagswahl im März 2026 zu ziehen.
Aus Özdemirs Wahlkampfseite ist zu erkennen, dass er am 5. März nicht im Bundestag, sondern rund um Heilbronn in Baden-Württemberg auf Wahlkampftour war. Auch auf seinem Instagram-Profil ist an jenem Donnerstag etwa zu lesen, er sei «bis Sonntag noch unterwegs u.a. in Niedernhall, Mosbach, Ehingen, Ulm, Schwäbisch Gmünd».
Auch Brandner-Auftritt falsch wiedergegeben
Dem unseriösen Artikel zufolge soll Brandner im Bundestag «ein Blatt Papier» hochgehalten haben mit Namen darauf, die angeblich in Verbindung mit Epstein stehen. Während seines etwa dreiminütigen Auftritts vor den Parlamentariern (Video ab 48:00 Min.) ist aber absolut nichts davon zu sehen, geschweige denn von einer vermeintlichen Handgreiflichkeit Özdemirs.
Im Artikel erfunden ist genauso die Aussage, die Szenerie sei «von unzähligen Handykameras» festgehalten worden und «binnen Minuten viral» gegangen. Nichts davon ist wahr.
Auf der Internetadresse des geprüften Artikels erscheinen immer wieder andere Fake-Berichte, wie Faktenchecks wie dieser beweisen. Unseriös ist zudem, dass die Website kein Impressum ausweist.
(Stand: 23.3.2026)
