Bewertung
Das stimmt nicht. Um Impfstoffe verabreichen zu können, benötigen Ärzte auch weiterhin die Zustimmung ihrer Patienten.
Fakten
Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, Patienten über alle wichtigen, die Impfung betreffenden Informationen aufzuklären. Eine schriftliche Einwilligung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie kann jedoch in Einzelfällen sinnvoll sein.
Die Aussagen der Frau im Video gehen auf einen Artikel von «The People’s Voice» zurück, einer Plattform, die häufig Falschbehauptungen verbreitet. «Biologika» und «Biogenics» – durch diese beiden Begriffe in den Aufklärungsbögen von Krankenhäusern sei es Ärztinnen und Ärzten angeblich erlaubt, «alles» zu verabreichen. Gemeint sind mit «Biologika» neben Impfstoffen beispielsweise auch Antikörper und Hormone. Laut Mimikama ist «Biogenics» hingegen ein erfundener Begriff.
Im Video wird von einem Standard «nach FDA» gesprochen. Damit gemeint ist der Standard der Food and Drug Administration, die US-amerikanische Arzneimittelbehörde. Sie reguliert sogenannte «Biological Products».
Das umfasst laut US-Gesetz 42 U.S.C. § 262 unter anderem auch Impfstoffe. Über das Gesetz wird festgelegt, wie Produkte hergestellt, geprüft und letztlich auch zugelassen werden dürfen. Die Regelungen der US-Behörde wirken sich nicht auf die Bestimmungen in Deutschland aus.
(Stand: 24.11.2025)
