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Keine pauschalen Grundrechtseinschränkungen für Bürger

Wie soll Deutschland auf die vermehrten Vorfälle mit Drohnen reagieren? Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will ein neues Drohnenabwehrzentrum einrichten. Ende September forderte CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter, Deutschland solle den sogenannten Spannungsfall ausrufen. Ein Sharepic auf Social Media soll zeigen, was die möglichen Folgen für die Bevölkerung wären.

Genannt werden unter anderem für den Bereich «Grundrechte»: Einschränkung der Versammlungsfreiheit, Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit, Überwachung und Beschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.

Bewertung

Artikel 17a im Grundgesetz gibt die Möglichkeit, den Streitkräften und Wehrdienstlern die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken – nicht aber jeden Bürger.

Fakten

Im Bundestag braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um den sogenannten Spannungsfall auszurufen, das ist in Art. 80a im Grundgesetz geregelt. Die schwarz-rote Koalition bräuchte dafür also aktuell Stimmen aus den Fraktionen der Opposition. Einen Antrag zur Abstimmung könnte entweder die Bundesregierung einbringen oder eine Fraktion des Bundestags oder fünf Prozent seiner Abgeordneten gemeinsam.

Auch im Spannungsfall gelten die Grundrechte

Artikel 17a im Grundgesetz gibt tatsächlich die Möglichkeit, die Grundrechte einzuschränken, «seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und das Petitionsrecht» – das gilt aber nur «für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes» und der Artikel erlaubt erst mal nur, dass Gesetze dies «bestimmen können», also erst einmal von der Legislative beschlossen werden müssen.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte der Staatsrechtler Markus Ogorek mit: «Die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit können im Spannungsfall eingeschränkt werden. Dies gilt jedoch nur gegenüber Angehörigen der Streitkräfte sowie Ersatzdienstleistenden.»

Ogorek, der an der Universität zu Köln Direktor des Institus für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre ist, verweist zudem darauf, dass schon die betreffenden Grundrechtsartikel selber Einschränkungen ermöglichen. Heißt: «Versammlungs- und Meinungsfreiheit können im Spannungsfall weder unter erleichterten Bedingungen noch in einem weitergehendem Umfang als bereits jetzt eingeschränkt werden.»

Der Jurist Winfried Kluth, der an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht innehat, teilt der dpa ebenfalls mit, dass der Spannungsfall allein die genannten Grundrechte nicht einschränke: «Die Feststellung eines Spannungsfalles nach Art. 80a GG löst allein und direkt noch keine zusätzlichen spezialgesetzlich geregelten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG, der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG aus.»

Im Spannungsfall können Post- und Fernmeldegeheimnis nicht automatisch leichter eingeschränkt werden – dazu liefert Artikel 10 im Grundgesetz der die Geheimnisse festschreibt, nichts. Grundsätzlich erlaubt Artikel 10 Absatz 2 Beschränkungen auf Gesetzesbasis, aber unabhängig vom Spannungsfall, wie die Juristen Kluth und Ogorek bestätigten.

Auswirkungen des Spannungsfalls

Einige Konsequenzen aus dem Spannungsfall sind in dem Sharepic aber zutreffend dargestellt. Wenn der Bundestag den Fall feststellt, greifen als Folge mehrere Gesetze abseits des Grundgesetzes, es handelt sich um sogenannte Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze.

  • Der Wehrpflicht-Artikel im Grundgesetz schreibt vor, dass es im Spannungsfall eine Wehrpflicht gibt, das schreiben auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestag.
  • Wie der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr der dpa bestätigte, kann die Bundeswehr dann auch Reservisten heranziehen. Die einbezogenen Personen können zu bestimmten zivilen Dienstleistungen verpflichtet werden, das ergibt sich aus dem Arbeitssicherstellungsgesetz.
  • Paragraf 2 im Wirtschaftssicherstellungsgesetz erlaubt Verordnungen, die «konkrete Regelungen zur Gewährleistung der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen enthalten». Paragraf 1 definiert die betroffenen Segmente, etwa «die Gewinnung und Herstellung von Waren der gewerblichen Wirtschaft».
  • Die Bundesregierung kann in Folge des Spannungsfall eine Versorgungskrise feststellen, das ergibt sich aus dem Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz. Dort heißt es zum Beispiel in Paragraf 11 Absatz 2: «Soweit es zur Vorsorge für eine Versorgungskrise geboten ist, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften erlassen über die Vorratshaltung durch Ernährungsunternehmen und Maßnahmen zur Sicherstellung einer geordneten Abgabe von Erzeugnissen durch Ernährungsunternehmen.»
  • Die obersten Landesbehörden können «zum Schutze vor den besonderen Gefahren» anordnen, dass der jeweilige Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht betreten werden darf; so steht es in Paragraph 10 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz.
  • Nach dem Wehrpflichtgesetz brauchen Eingezogene eine Genehmigung, wenn sie die Bundesrepublik für länger als drei Monaten verlassen wollen(§3 Abs.2 WPflG). Staatsrechtler Ogorek erklärt aber auch: «Weitgehendere Reisebeschränkungen, insbesondere für die Zivilbevölkerung, bestehen im Spannungsfall nicht.»
  • Nach Artikel 87a Absatz 3 im Grundgesetz ist im Spannungsfall der Einsatz der Streitkräfte im Inneren möglich.

Kanzler Merz sieht Deutschland nicht im Spannungsfall

Ende September hatte der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter gefordert, den Spannungsfall auszurufen. Dieser im Grundgesetz verankerte Schritt sei notwendig, damit Drohnen von der Bundeswehr sofort abgewehrt werden könnten, sagte Kiesewetter dem «Handelsblatt». Daraufhin hatte sich auch die Falschbehauptung verbreitet, der Bundestag werde über den Spannungsfall abstimmen.

Auf die Frage eines Journalisten, ob Merz Deutschland in einem Spannungsfall sehe, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Anfang Oktober geantwortet: «Ich sehe das nicht so.»

(Stand: 13.11.2025)

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Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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