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Meldebehörden übermitteln Daten zu Werbezwecken

Es kursiert ein Bild in den sozialen Medien, das viele aufmerken lässt: Eine offiziell anmutende Mitteilung, angeblich von einem Einwohnermeldeamt, mit einer beunruhigenden Botschaft. Es wird behauptet, Eltern sollten für «diesen Krieg» ihre Kinder «hergeben». Deshalb würden deren Daten an die Bundeswehr weitergegeben. Auch junge Frauen würden «für militärische Zwecke» herangezogen. Begleitet von Aufforderungen zum Widerspruch, verbreitet sich das Sharepic aktuell in den sozialen Medien. Doch was steckt tatsächlich dahinter?

Bewertung

Die Aussagen neben dem Sharepic sind falsch. Die Meldebehörden geben die Daten nicht an die Bundeswehr weiter, damit diese junge Menschen zum Militärdienst verpflichtet.

Fakten

Das Sharepic in den sozialen Medien sieht nach einem offiziellen Schreiben des Einwohnermeldeamtes aus. Das Schreiben ist in zwei Abschnitte aufgeteilt.

Im ersten wird erklärt, dass die Meldebehörden bis zum 31. März 2025 aufgrund eines Soldatengesetzes der Bundeswehr Daten über alle diejenigen übermitteln werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben und deren Geburtsjahr spätestens 2008 ist – also alle, die bis Ende 2026 volljährig sind.

In §58c Abs.1 des Soldatengesetzes steht tatsächlich exakt das drin und auch der Grund dafür: «Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial». Die Daten werden also erhoben, um jungen Menschen Werbematerial für eine Karriere bei der Bundeswehr zu schicken. Dafür brauchen die Behörden nur Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. So steht es auch im Gesetz.

Im zweiten Abschnitt des Sharepics wird dann auf die Widerspruchsfrist der Datenweitergabe verwiesen. Auch dies steht im Soldatengesetz § 58c, Abs. 2.

Der Text neben dem Sharepic erweckt jedoch den falschen Eindruck, dass der Datenweitergabe widersprochen werden müsste, um einem militärischen Einsatz zu entgehen. Die Eltern, heißt es, müssten rechtzeitig widersprechen, damit ihre Söhne und Töchter nicht in den Krieg ziehen müssten. Dies ist jedoch nicht Teil des Gesetzes.

Mit der Weitergabe der Daten ist keine Verpflichtung zum Dienst an der Waffe verbunden. Keiner muss deswegen für die Bundeswehr arbeiten. Die Wehrpflicht wurde in Deutschland im Jahr 2011 ausgesetzt. Einzelheiten regelt das Wehrpflichtgesetz.

Anders als bei den Werbeschriften der Bundeswehr ist hier übrigens kein Widerspruch möglich. Laut § 15 des Wehrpflichtgesetzes darf die Erfassungsbehörde eine Reihe von Angaben aus dem Melderegister nutzen. Die Betroffenen sind demnach «verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sich nach Aufforderung persönlich bei der Erfassungsbehörde zu melden».

Weiter unten im Text des Sharepics wird zudem auf das Melderechtsrahmengesetz verwiesen, genauer den §18 Abs. 7. Dieses Gesetz wurde aber schon 2015 abgeschafft.

(Stand: 16.12.2014)

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Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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