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Polizei hat keine Hinweise auf Transporter im Fall angesprochener Kinder

Ein unbekannter Mann soll im Landkreis Rostock Kinder angesprochen und zum Mitkommen aufgefordert haben. Die Polizei ermittelt nach mehreren Vorfällen. Nun verbreitet sich in sozialen Medien, dass in einem betroffenen Dorf ein großer Transporter mit der Aufschrift einer bestimmen Malerfirma aufgefallen sei, die es vor Ort nicht gebe. Dies hätten Eltern auch der Polizei gemeldet. Doch einen Zusammenhang zwischen den Vorfällen und einem Transporter weist die Polizei zurück.

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Keine Belege. Die Polizei dementiert, dass ihr Zeugenhinweise auf einen Transporter vorlägen und bittet darum, keine unbestätigten Fakten in sozialen Medien zu teilen.

Fakten

In einer Mitteilung widerspricht die Polizeiinspektion Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) den Behauptungen. «Entgegen der über Plattformen in den Sozialen Netzwerken geteilten Information liegen der Polizei keine Zeugenhinweise vor, dass sich der oder die unbekannten Täter mit einem PKW/Transporter fortbewegt haben sollen», teilte die Behörde mit. Die Kriminalpolizei bitte darum, keine unbestätigten Fakten in sozialen Medien und Messengerdiensten zu teilen.

Im Landkreis Rostock ermittelt die Polizei nach mehreren Vorfällen mit einem unbekannten Täter: Bei Broderstorf/Pastow soll erst eine Spaziergängerin Ende April einem Mann begegnet sein, der exhibitionistischer Handlungen vorgenommen habe. Dann sei Anfang Mai ein Siebenjähriger in Pastow von einem Mann gepackt und zum Mitkommen aufgefordert worden. Das Kind konnte sich losreißen. Auch in Laage soll ein acht Jahre alter Schüler Ende April von einem Unbekannten angesprochen und zum Mitkommen aufgefordert worden sein.

Den Verdächtigen für die Fälle bei Broderstorf/Pastow beschreibt die Polizei wie folgt: Es handele sich den Zeugenaussagen zufolge um einen etwa 40 Jahre alten Mann, der etwa 1,80 Meter groß sein soll. Er habe eine helle Hautfarbe, keinen Bart und spreche Deutsch. Zudem sei er dunkel gekleidet gewesen und habe eine schwarze Kappe und eine schwarze Sonnenbrille getragen. Der Unbekannte soll in beiden Fällen eine Drohne dabeigehabt haben. Einmal wird erwähnt, er sei auf einem Fahrrad unterwegs gewesen.

Ein Sprecher der Polizei sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zudem, dass konkrete Erwähnungen von Personen oder Firmen als angebliche Verdächtige oder Täter strafbar sein können. Dies könne möglicherweise unter üble Nachrede fallen.

(Stand: 3.5.2024)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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