Bewertung
Hier fehlt Kontext, denn tatsächlich handelt es sich um einen Fall von Vandalismus. Die Plakate wurden der Polizei zufolge von Unbekannten an anderer Stelle abgehängt und dann auf dem Schulgelände aufgestellt.
Fakten
Das Video wurde zuerst vom bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Johannes Meier auf Tiktok veröffentlicht. Es zeigt ein Gymnasium im mittelfränkischen Ansbach und dort platzierte Plakate von Bündnis 90/Die Grünen aus dem aktuellen Bundestagswahlkampf.
Meier stellt einen Bezug zu verbotener politischer Werbung auf dem Schulgelände dar, indem er einen Auszug aus dem bayerischen Schulgesetz einblendet: «Politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände ist nicht zulässig.» Im Video-Begleittext schreibt Meier: «Grüne Plakatierung an Schule entlarvt». Zwar macht er die Partei nicht explizit für den Vorfall verantwortlich, doch der Eindruck drängt sich auf.
Was aus dem Video und auch aus späteren Beiträgen anderer Nutzer nicht hervorgeht: Die Plakate wurden zuvor an anderen Orten abgehängt und dann auf dem Schulgelände platziert, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur schreibt. Es handelt sich also um einen Fall von Vandalismus. Der Ortsverband der Grünen habe eine Strafanzeige gestellt, so die Polizei.
Täter und Motiv bislang unbekannt
Zu den Tätern ist demnach noch nichts bekannt. «Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen Unbekannt. Hinweise auf eine Motivlage der Täter liegen nicht vor», schreibt die Polizei. Wegen eines möglichen politischen Hintergrunds ermittele der Staatsschutz der Kriminalpolizei Ansbach. Es gehe um rund 20 Plakate, zwei davon seien beschädigt gewesen. Zu der Tat soll es zwischen Freitag, den 17. Januar, und Sonntag, den 19. Januar 2025 gekommen sein.
Meier veröffentlichte sein Video am 20. Januar. Aufgenommen wurde es vermutlich schon an einem der Abende zuvor, wie die im Westen stehende Sonne und das Wetter zeigen. Am 22. Januar berichteten lokale Medien (hier und hier) über den Vandalismus-Vorfall und erwähnten unter Berufung auf die Polizei, dass gegen Unbekannt ermittelt werde.
(Stand: 3.2.2025)