Bewertung
Nein. Am 15. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zwar die vorherige Berufungsentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) aufgehoben, den Rundfunkbeitrag selbst aber nicht für verfassungswidrig erklärt. Die Klägerin wurde nicht von der Beitragspflicht befreit. Das Gericht ordnete lediglich eine erneute Prüfung des Falls beim BayVGH an.
Fakten
Das BVerwG in Leipzig entschied am 15.10.2025 über die Klage gegen die Rundfunkbeitragspflicht. In den Vorinstanzen war die Klage jeweils abgewiesen worden.
Das höchste Verwaltungsgericht stellte klar: Eine Befreiung von der Beitragspflicht kommt nur dann in Betracht, wenn über einen längeren Zeitraum erhebliche Defizite bei Programmvielfalt und Ausgewogenheit nachgewiesen werden. Solche Defizite müssen das gesamte Programm betreffen und sich über mindestens zwei Jahre erstrecken.
Damit setzte das Gericht hohe Hürden für eine erfolgreiche Klage. Der Fall wurde an den BayVGH zurückverwiesen, der nun prüfen muss, ob die vom Gericht formulierten Kriterien erfüllt sind.
Der irreführende Beitrag in den sozialen Medien wurde vermutlich zunächst von einem Account auf der Plattform X veröffentlicht, der nach eigener Darstellung «Satire» macht. Spätere Beiträge verbreiteten jedoch Screenshots ohne jeden Satire-Hinweis, was zu Missverständnissen führen kann.
(Stand: 21.10.2025)
