Bewertung
Neben Schweizer Staatsbürgern haben derzeit nur Personen mit einer Arbeitsbewilligung oder einer gültigen Aufenthaltsbewilligung Zugang zum Freibad in Porrentruy. Dazu zählen auch ausländische Touristen in der Schweiz, die eine Aufenthaltsbestätigung von ihrer gebuchten Unterkunft vorlegen. Die Einschränkung gilt bis zum 31. August.
Fakten
Im Freibad Porrentruy sind seit Saisonbeginn mehrfach Personen aufgrund unangemessenen Verhaltens sowie der Nichteinhaltung der Regeln aufgefallen, Hausverbote wurden ausgesprochen. Die lokalen Behörden haben sich aufgrund dieser vermehrten Vorfälle entschieden, eine Eintrittsbeschränkung einzuführen, welche vom 4. Juli bis 31. August 2025 befristet gilt.
Die Stadt Porrentruy hat diese entsprechend am 2. Juli 2025 kommuniziert. Vorübergehend ist nur Schweizer Staatsangehörigen, Personen mit einer gültigen Arbeitserlaubnis oder einer gültigen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz gestattet, das Bad zu betreten. Eine Ausnahme gilt für Touristen, die in der Schweiz in den Ferien sind und entsprechend eine Übernachtungsbestätigung vorweisen.
Entgegen der Behauptung haben also auch Personen zum Freibad Porrentruy Zutritt, welche über die geforderten Papiere verfügen, auch wenn sie keinen Schweizer Pass haben. Die Stadt begründet das Vorgehen mit Sicherheitsaspekten sowie mit dem Ziel, den Badegästen ein respektvolles und sicheres Klima zu schaffen.
Das Sharepic zeigt die Überschrift eines Blog-Artikels. Im Artikel werden die aktuellen Eintrittsbestimmungen aus der Mitteilung des Stadt Porrentruy korrekt wiedergegeben.
(Stand: 16.7.2025)