Bewertung
In Strehla wurden auch Briefwahlstimmen aus anderen Orten ausgezählt, wodurch es rein rechnerisch zu einer Wahlbeteiligung von 103,5 Prozent kam. Dass nicht jede kleine Gemeinde Briefwahlscheine selbst auszählen muss, regelt ein Bundesgesetz.
Fakten
Die Gemeinde Strehla gehört zum Wahlkreis Meißen 1. Dort gab es bei der Landtagswahl nach amtlichen Angaben 3.049 Wahlberechtigte. Doch am Ende wurden 3.156 Stimmen gezählt. Kann das sein?
Die Erklärung für diese Kuriosität steht bereits in kursiver Schrift unter dem Ergebnis für die Wahlbeteiligung: Strehla erfasste die Briefwahl-Ergebnisse auch für die Gemeinden Hirschstein mit knapp 2.000 und Stauchitz mit gut 3.000 Einwohnern. Nicht jeder kleine Ort hat eine eigene Briefwahlstelle.
Vorgehen in Bundeswahlordnung festgelegt
Das erlaubt die Bundeswahlordnung. Nach Paragraf 7, Absatz 1 darf die Zahl der Wahlbriefe, die auf einen Briefwahlvorstand entfällt, nicht zu klein sein darf. Denn dann ließe sich rückschließen, wie einzelne Wählerinnen und Wähler abgestimmt haben. Eine Wahl ist aber grundsätzlich geheim.
Absatz 3 regelt, dass nur eine Gemeinde die Briefwahlstimmen zählt, wenn mehrere Orte zu einem Briefwahlvorstand gehören. Die Kommunen beobachten seit Jahren eine steigende Tendenz zur Briefwahl.
Auch andere Gemeinden mit mehr als 100 Prozent
Strehla war nicht der einzige Ort in Sachsen, der auf eine rechnerische Wahlbeteiligung von mehr als 100 Prozent kam.
Betroffen war zum Beispiel auch die Gemeinde Ralbitz-Rosenthal im Wahlkreis Bautzen 2. Sie zählte die Briefwahlergebnisse für die Orte Crostwitz und Räckelwitz mit – und kam so auf 1.381 Stimmen bei 1.320 Wahlberechtigten. Rein rechnerisch ergibt das demnach eine Wahlbeteiligung von 104,6 Prozent.
Ein weiteres Beispiel ist Schönfeld im Wahlkreis Meißen 2, das rechnerisch sogar eine Wahlbeteiligung von 131,5 Prozent auswies – bei nur 1.428 eigenen Wahlberechtigten. Schönfeld zählte aber die Briefwahlstimmen für die Orte Lampertswalde und Thiendorf mit aus. Auch das ist in der amtlichen Statistik vermerkt.
Schon bei der vergangenen Bundestagswahl wurde wegen mehr als 100-prozentigen Wahlbeteiligungen in Sachsen Betrugsvorwürfe laut. Doch auch damals waren diese auszuräumen.
(Stand: 4.9.2024)