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«942 Fälle»? Wahlleitung widerspricht Manipulationsgerüchten

Die AfD erzielt in Baden-Württemberg zwar das beste Ergebnis bei einer Landtagswahl in Westdeutschland, wird aber aller Voraussicht nach nicht an einer künftigen Regierung beteiligt sein. Nach dem Wahlsieg der Grünen mit ihrem Spitzenkandidaten Cem Özdemir ist im Netz nun die Rede davon, dass «942 Fälle von Manipulation gemeldet» worden sein sollen. Die Grünen liegen nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis mit 30,2 Prozent vor CDU (29,7), AfD (18,8) und SPD (5,5).

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Weder der Landeswahlleitung noch dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses liegen derzeit Erkenntnisse über eine angebliche Manipulation der Landtagswahl vor.

Fakten

Wenn Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Landtagswahl bestehen, sieht das Landesrecht in Baden-Württemberg ein geregeltes Prüfverfahren vor. Einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede und jeder Wahlberechtigte oder jede beteiligte Partei schriftlich und begründet beim Landtag einreichen. Ein Wahlprüfungsausschuss beschäftigt sich mit den Einreichungen.

Das Faktencheck-Team der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hat am 12. März 2026 bei der Landeswahlleitung und beim Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses des Landtags nachgefragt, wie viele Einreichungen es seit der Wahl am 8. März gab.

Wahlleitung: Hunderte Meldungen «nicht bekannt»

«Meldungen zu Wahlmanipulationen in dieser Größenordnung sind der Landeswahlleitung nicht bekannt», schreibt die baden-württembergische Landeswahlleiterin Cornelia Nesch der dpa. «Die Landeswahlleitung hat auch keine Informationen über angebliche Manipulationen bei der Landtagswahl.»

AfD-Ausschussvorsitzender: einstellige Anzahl an Zuschriften

«Bisher liegen dem Wahlprüfungsausschuss nur eine einstellige Anzahl an Zuschriften vor», erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der baden-württembergischen AfD-Fraktion, Daniel Lindenschmid, auf dpa-Anfrage. Er bekleidet in der aktuellen Legislaturperiode auch das Amt des Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses des Landtags.

Diese vereinzelten Zuschriften seien bisher nicht auf ihre Relevanz geprüft worden, so Lindenschmid. «Erkenntnisse über eine angebliche Manipulation der Wahl liegen momentan nicht vor und lagen auch bei den bisherigen Wahlen nicht vor.»

Bleistifte in Wahlkabinen erlaubt

In einem Artikel wird der Manipulationsvorwurf im Zusammenhang mit Bleistiften erhoben, die angeblich «in zahlreichen Kabinen» in Baden-Württemberg ausgelegen haben sollen. Doch dieser Umstand macht eine Stimmabgabe nicht ungültig.

Die Bundeswahlleitung verweist auf Paragraf 50 Absatz 2 Bundeswahlordnung, wonach in der Wahlkabine ein Schreibstift bereitzuliegen habe. Bleistifte sind demnach ausdrücklich erlaubt. Wer Bedenken habe, könne einen eigenen Stift mitbringen. Ausgezählt werden die Stimmen am Ende von mehreren Menschen.

Die Landeswahlleiterin in Baden-Württemberg stellt in ihrem Schreiben an die dpa denn auch klar: «Es verstößt nicht gegen wahlrechtliche Bestimmungen, sollten Bleistifte in den Wahllokalen/Wahlkabinen ausgelegen haben.»

Lindenschmid kritisiert zwar, dass seiner Meinung nach die Richtlinien etwa in Bezug auf die Wahl der zur Verfügung gestellten Stifte oder die Art der Versiegelung der Wahlurnen unterschiedlich in den Wahllokalen gehandhabt würden. Doch: «Vorgeschrieben ist bei allen diesen Punkten wohl nichts konkret genug, als dass man den Wahlhelfern in den Wahllokalen einen Verstoß vorwerfen könnte, oder an der Gültigkeit der Wahl gezweifelt werden kann», so der AfD-Politiker.

Parteimaterial in Wahllokalen

Der Online-Artikel behauptet zudem ohne jeglichen Nachweis, in den Wahlkabinen habe Parteimaterial wie Flyer oder Buttons ausgelegen.

Die Landeswahlleitung hat eigenen Angaben zufolge von Einzelfällen Kenntnis, wonach Wähler in der Wahlkabine Parteimaterial hinterlassen haben, etwa mit einem Parteiaufdruck versehene Einkaufswagen-Chips oder Aufkleber. «Diese wurden vom Wahlvorstand sofort nach dem Entdecken entfernt», schreibt Landeswahlleiterin Nesch. Nach den wahlrechtlichen Bestimmungen handle es sich um unzulässige Wahlwerbung.

«Dass Parteimaterial in Wahllokalen ausgelegen haben soll, ist mir nicht bekannt», erklärt Lindenschmid.

Mit Blick auf den Online-Bericht, der diese Behauptungen verbreitet, fragt der AfD-Politiker: «Gibt es auf der Website überhaupt irgendeinen Artikel, der eine wahre Begebenheit wiedergibt?» Ein Facebook-Post, der den Artikel teilt, verzeichnet mittlerweile Tausende Kommentare.

Wie eine Wahlprüfung vonstatten geht

Über Einsprüche gegen das Wahlergebnis entscheidet zunächst kein Gericht, sondern der Landtag von Baden-Württemberg selbst. Der Wahlprüfungsausschuss bereitet die Entscheidung vor, befasst sich mit den vorgebrachten Wahlfehlern und holt Stellungnahmen ein, etwa von der Landeswahlleitung. Dafür ist voraussichtlich das Gremium der kommenden Legislaturperiode zuständig, nicht der momentan noch bis Ende April amtierende Wahlprüfungsausschuss.

Das Parlament kann den Einspruch zurückweisen oder – wenn gravierende und für die Zusammensetzung des Parlaments erhebliche Mängel festgestellt werden – das Wahlergebnis ganz oder teilweise für ungültig erklären.

Eine zwangsläufige Neuauszählung aller Stimmen gibt es nicht. Sie kommt ebenso wie eine Wahlwiederholung nur infrage, wenn nachweisbare Fehler das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Gegen die Entscheidung des Landtags ist der Gang vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich.

(Stand: 13.3.2026)

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Wahlen, Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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