Bewertung
Falsch. Eine solche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat es nicht gegeben. Die Behauptung ist frei erfunden.
Fakten
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine Entscheidungen auf seiner Webseite. Für den 22. Juli 2025 ist dort keine Entscheidung zu finden, die zu dem beschriebenen Fall passt – auch nicht in den Wochen zuvor. Auch in den Pressemitteilungen findet sich keine weiteren Hinweise, dass es sich um eine echte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handelt.
Die jüngste Entscheidung über eine Organklage der AfD-Fraktion im Bundestag erging am 21. Mai 2025. In dem Beschluss verwarf der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Organklage als unzulässig. Die AfD sah sich in der Klage in ihren Rechten verletzt, nachdem sie die Beschlussfähigkeit des Bundestages in mehreren Sitzungen angezweifelt und die Sitzungsleitung im Bundestag keinen sogenannten Hammelsprung zur Zählung der Stimmen durchgeführt hatte.
Die AfD reicht immer wieder Organklagen beim Bundesverfassungsgericht ein. Über mehrere ihrer Anträge sind noch in diesem Jahr Entscheidungen geplant, wie aus einer Übersicht des Gerichts hervorgeht.
Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht
Ein Organstreitverfahren anzustrengen ist das Recht aller obersten Bundesorgane, also des Bundespräsidenten, des Bundestages, des Bundesrats und der Bundesregierung, aber auch der Bundesversammlung, einzelner Bundestagsabgeordneter sowie der Fraktionen im Bundestag und der politischen Parteien.
In Organklagen werden Konflikte über Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten verhandelte – oder wie das Grundgesetz in Artikel 94 beschreibt: Streitigkeiten «über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans» oder anderer Beteiligter. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann, wie sich der Konflikt auf Basis des Grundgesetzes bewerten lässt und ob etwa Rechte der klagenden Bundesorgane verletzt wurden.
Eine erfolgreiche Organklage der AfD richtete sich etwa 2022 gegen die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Merkel mit ihrer Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 die Rechte der AfD verletzt habe. Darüber haben Medien breit berichtet – wie auch üblich bei besonders herausragenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts.
(Stand: 30.7.2025)