Bewertung
Asylsuchende sind weder privat versichert noch erhalten sie eine Versorgung, die der von Privatpatienten gleicht. Für sie gilt das Asylbewerberleistungsgesetz mit eingeschränkten Leistungen.
Fakten
Die Deutsche Presse-Agentur prüfte diese Behauptung bereits 2019. Sie war damals falsch – und ist es heute noch.
Asylsuchende sind in Deutschland weder privat noch gesetzlich krankenversichert. Ihre medizinische Versorgung regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Es deckt die Grundversorgung ab: vor allem Behandlungen bei akuten Krankheiten und Schmerzen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt (§4 AsylbLG) sowie im Einzelfall weitergehende Leistungen wie Psychotherapie (§6 AsylbLG).
Anders als Privatpatienten schließen Asylsuchende keinen Versicherungsvertrag ab und zahlen keine Beiträge. Statt über Krankenkassen läuft ihre medizinische Versorgung im Auftrag der Kommunen. Sie erhalten also keine bevorzugte Behandlung, sondern eine staatlich finanzierte Basisversorgung.
Bis Februar 2024 erhielten Asylsuchende nach 18 Monaten Aufenthalt eine medizinische Versorgung, die der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelte. Mit dem sogenannten Rückführungsgesetz wurde die Frist auf 36 Monate verlängert. Erst danach gilt für sie eine Versorgung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch dann bleiben sie außerhalb der privaten Krankenversicherung; die Kosten tragen weiterhin die Kommunen.
2019 fragte die dpa den Verfasser des Leserbriefs, der nun erneut bei Facebook verbreitet wird, nach seinen Quellen. Er erklärte, die Information «auf einer Geburtstagsfeier» von einem ehemaligen Bundeswehroffizier gehört zu haben. An der rechtlichen Grundlage hat sich seither nichts geändert, abgesehen von der verlängerten Frist.
200 Euro für einen Facharztbesuch ohne Überweisung?
Im Post heißt es zudem, ein Facharztbesuch ohne Überweisung könnte künftig 200 Euro kosten. Zwar hat die CDU vorgeschlagen, Patienten ohne vorherigen Hausarztbesuch zur Kasse zu bitten, beschlossen wurde das aber nicht. Diskutiert werden verschiedene Ideen zur Entlastung des Gesundheitssystems – etwa eine allgemeine Praxisgebühr oder eine Selbstbeteiligung.
(Stand: 7.10.2025)
