Falsch. Tatsächlich möchten Wanderwitz und die anderen Abgeordneten erreichen, dass die Prüfung ihres Antrags noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Ein Parteiverbotsverfahren dauert mitunter Jahre.
Am 13. November 2024 haben mehr als 100 Bundestagsabgeordnete, darunter der frühere Ost-Beauftragte der Bundesregierung Wanderwitz, einen Antrag in den Bundestag gebracht. Das Parlament soll demnach beschließen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der AfD prüfen solle.
Wanderwitz und die anderen Abgeordneten wollen damit den Weg für ein Verfahren ebnen. «Wir treten dafür ein, dass der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode ein Verbotsverfahren auf den Weg bringt», teilte Wanderwitz der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.
Dem scheidenden Abgeordneten ist jedoch bewusst, dass sich ein Verbot der AfD nicht mehr bis Ende Februar durchsetzen lässt. In einem Interview mit dem ZDF bestätigte er, dass der Antrag aufgrund der vorgezogenen Wahlen beschleunigt eingebracht wurde, um das Thema in der laufenden Legislaturperiode noch anzustoßen.
Bisher steht nicht fest, wann der Bundestag über den Antrag abstimmt, und ob er überhaupt Chancen auf eine Mehrheit hat. Die Eröffnung eines Verfahrens in Karlsruhe selbst dauert nach einem erfolgreichen Antrag dann nochmals viele Monate.
Der AfD müsste in einem absehbar langwierigen Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Die aktuelle Legislaturperiode endet jedoch schon Ende Februar 2025. Ein AfD-Verbot ist bis dahin überhaupt nicht mehr umsetzbar.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
(Stand: 21.11.2024)