Bewertung
Keine offizielle Statistik erhebt die bei der KI abgefragten Daten. Deshalb kann die erfragte Zahl gar nicht berechnet werden.
Fakten
Eine KI-Recherche mit bekannten Chatbots wie ChatGPT oder You.com ergibt zu der Frage aus dem X-Post keine Antwort. Diese Chatbots müssten jedoch auf ein Ergebnis kommen, wenn eine andere KI diese Zahl berechnen könnte. Stattdessen geben die KIs jeweils an, dass keine verlässliche Schätzung einer Zahl abgegeben werden kann. Ein Grund dafür sei die fehlende Datengrundlage.
Die Erfassung von Nationalitäten bei Straftaten
Offen bleibt generell, wer eigentlich zur Gruppe der «nicht-europäischen Migranten» gezählt wird: Alle Migranten außerhalb Europas, nur Einwanderer nach Europa oder auch Europäer mit migrantischem Hintergrund?
In dem Screenshot des X-Posts antwortet der mjtmaßliche Chatbot ohne eine solche Einordnung. Die geschätzte Zahl erklärt er mit nationalen Kriminalstatistiken. Konkret nennt er unter anderem das Bundeskriminalamt (BKA) als Quelle.
Das BKA erfasst die Nationalität von Tatverdächtigen in der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nach deren Staatsangehörigkeit. Diese Zuordnung als «nichtdeutsch» ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Begriff Migranten.
Weitere Quellen für die KI-Schätzung seien unter anderem das britische Office for National Statistics (ONS) sowie The National Council for crime prevention (Brå) aus Schweden, heißt es in dem Text. Beide Institutionen erheben nach eigenen Angaben in ihren Statistiken keine Daten über Nationalität, Migrationshintergrund oder ethnische Zugehörigkeit von Tatverdächtigen. Eine Berechnung von nicht-europäischen Tatverdächtigen, wie der Chatbot sie angibt, kann also auf der Grundlage überhaupt nicht stattfinden.
Unterschiedliche Methoden für Statistiken
Internationale Statistiken zusammenzurechnen oder zu vergleichen ist allgemein irreführend. Jede Behörde hat eigene Erfassungsmethoden. Zum Beispiel zählen BKA, ONS und Brå auf unterschiedliche Art und Weise, ob mehrere Straftaten zu einem Fall zusammengefasst oder als separate Delikte geführt werden. Außerdem berücksichtigen nur manche Statistiken, ob eine tatverdächtige Person in einem späteren Verfahren tatsächlich für schuldig befunden wurde.
Screenshot als Beweis unsicher
Der Screenshot aus dem Post zeigt nur die Frage und einen Antworttext der vermeintlichen Konversation mit einem Chatbot. Ob das die erste Anfrage an die KI ist oder die vollständige Antwort abgebildet wurde, lässt sich nicht prüfen. Es wird nicht ersichtlich, um welche KI es sich handelt. Die Abbildung der Chat-Unterhaltung könnte auch komplett gefälscht worden sein.
(Stand: 11.12.2025)
