Angebliche Belege zu „DNA-Verunreinigungen“ in mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19 wissenschaftlich nicht haltbar

Anfang Dezember warnte eine GmbH mit dem Namen „Medizinischer Behandlungsverbund“ (MBV) vor einem „Haftungsrisiko für Ärzte“ aufgrund von angeblichen „DNA-Verunreinigungen“ in mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19. Dieser Infobrief soll per Fax bundesweit mehr als 70.000 Hausärzte erreicht haben. Der MBV präsentiert sich auf seiner Webseite „Corona Impfschaden-Hilfe“ als „Zusammenschluss von kompetenten Ärzten und engagierten Therapeuten […]“. Wie die Tagesschau berichtete, hat sich die GmbH in den vergangenen Jahren mehrmals umbenannt, während der Corona-Pandemie verdiente sie Geld mit dubiosen Geschäftsmodellen.

Auch Martin Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, streute die Behauptung. Sie verbreitete sich auch auf Telegram, X, Tiktok und auf diversen Blogs, darunter Ansage.org und Journalistenwatch. Tausende haben die Behauptung gesehen.

Doch für Ärztinnen und Ärzte besteht aktuell kein „Risiko einer persönlichen Haftung“, wenn sie nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 verimpfen. Der Infobrief des MBV habe nichts an den Covid-19-Impfempfehlungen geändert, schrieb uns die Pressestelle des Robert-Koch-Instituts. Die dem Infobrief zugrunde gelegten Analysen, die angeblich nachweisen würden, dass der Grenzwert für Rest-DNA überschritten wurde, werden von Fachleuten als methodisch unsauber bezeichnet. Es gibt keine Belege dafür, dass der Rest-DNA-Grenzwert überschritten wurde. Laut der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und mehreren Fachleuten gibt es auch keine Belege dafür, dass „DNA-Verunreinigungen“ in den Zellkern gelangen und dort unsere Erbinformationen verändern. Das PEI bezeichnet die Inhalte des Infobriefs als Falschmeldung.

Infobrief des Medizinischen Behandlungsverbunds ist kein echter Rote-Hand-Brief

In dem Infobrief ist rechts oben neben den Kontaktdaten des MBV das  „Rote-Hand-Brief“-Logo in Schwarz-Weiß abgebildet. Mit einem solchen Schreiben informieren pharmazeutische Unternehmen Ärztinnen und Ärzte über neu erkannte Arzneimittelrisiken, heißt es auf der PEI-Webseite. Doch die Nutzung des „Rote-Hand-Brief“-Logos war laut dem Markeninhaber, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), nicht genehmigt. Die Verwendung des Logos setzt nach dem Arzneimittelgesetz eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden voraus. Das wäre in diesem Fall das PEI, das nach eigenen Angaben nicht darüber informiert wurde.

Einer der beiden Unterzeichner des Briefs, Markus Bönig, behauptete gegenüber der AFP, das Schreiben gebe gar nicht vor, ein Rote-Hand-Brief zu sein, weil das Logo schwarz und nicht rot sei. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärt auf seiner Webseite, dass Rote-Hand-Briefe durch pharmazeutische Unternehmer eigenverantwortlich versandt werden. Derzeit darf der Versand zudem ausschließlich per Post erfolgen – nicht per Fax.

Die Rote-Hand-Brief-Logos im Vergleich.
Links: Der Medizinische Behandlungsverbund verbreitete seinen Infobrief mit einem Logo, das dem „Rote-Hand-Brief“-Logo stark ähnelt. Das war laut dem Markeninhaber des Logos, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., nicht zulässig. Rechts: Das Original „Rote-Hand-Brief“-Logo in Farbe. (Quellen: restartdemocracy.de / Arzneitmittelkommission der deutschen Ärzteschaft; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Unterzeichnet hat den Brief neben Bönig auch Andreas Sönnichsen, Arzt und ehemaliger Professor für Allgemeinmedizin an der Medizinischen Universität Wien. Er steht auf der Mitgliederliste des Vereins „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD). Vorsitzender ist Sucharit Bhakdi, bekannter Corona-Impfgegner, der mehrfach mit unbelegten oder falschen Behauptungen zum Coronavirus auffiel. Bönig ist MBV-Geschäftsführer und Unternehmer. Während der Corona-Pandemie vertrieb er ungültige Coronatest- und angebliche Impfunfähigkeits-Bescheinigungen, mehrere Medien berichteten.

In dem Infobrief heißt es: „Die bei mehreren Untersuchungen festgestellten Werte der DNA-Kontaminationen lagen 18- bis 70-mal höher, als die aktuell gültigen Grenzwerte es erlauben.“ Bei welchen Untersuchungen „18- bis 70-mal“ höhere Werte festgestellt worden seien, steht nicht in dem Infobrief. Auch auf Nachfrage gibt Bönig dazu keine klare Antwort. Er verweist auf Quellen, die auf der MBV-Webseite gelistet sind, darunter unter anderem die Untersuchungsergebnisse (hier und hier) von Kevin McKernan, Gründer des US-Unternehmens Medical Genomics, das DNA-Testkits und Züchtungstechnologien für die Cannabisindustrie vermarktet.

In dem Infobrief ist auch Biologe Jürgen Otto Kirchner genannt. Er gab eine Analyse von Impfchargen des Biontech/Pfizer mRNA-Impfstoffs Comirnaty privat in Auftrag – laut unseren Informationen in 2023. Zu den Ergebnissen von McKernan und Kirchner kommen wir später. Wichtig ist vorab zum Verständnis, wie der mRNA-Impfstoff funktioniert und hergestellt wird.

Wie funktioniert der mRNA-Impfstoff gegen Covid-19?

Das Virus SARS-CoV-2 nutzt das sogenannte Spike-Protein, um an Zellen anzudocken und die Aufnahme des Virus in die Zelle zu vermitteln und sie somit zu befallen. Ein ähnlicher Prozess kommt bei der Impfung zum Einsatz. Der mRNA-Impfstoff enthält den Bauplan, um ein Protein herzustellen, das baugleich zum Spike-Protein des SARS-CoV-2-Virus ist. Der Bauplan besteht aus Messenger-RNA, kurz: mRNA.

Wieso ist Rest-DNA im mRNA-Impfstoff gegen Covid-19 enthalten?

Um die mRNA zu produzieren, brauche es eine Vorlage, schrieb uns Regina Scherließ, Direktorin der Abteilung Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. „Die Vorlage ist ein DNA-Strang, häufig ein sogenanntes Plasmid, also ringförmige DNA, da DNA viel stabiler ist.“ Um aus der DNA die RNA herzustellen, hat Biontech/Pfizer unterschiedliche Prozesse eingesetzt:

Prozess 1: „Für die klinischen Studien wurde die DNA zellfrei im Reagenzglas hergestellt, durch eine sogenannte Polymerase-Kettenreaktion (PCR)“, schrieb Dingermann. Wie das funktioniert, erklärt dieses Video.

Prozess 2: Doch die Polymerase-Kettenreaktion sei aufwendig, so Dingermann. Deshalb habe Biontech/Pfizer den Herstellungsprozess des mRNA-Impfstoffes umgestellt. Dabei werde die DNA-Vorlage aus Plasmiden in Bakterienzellen gewonnen.

Diese Plasmide würden gereinigt und aufgeschnitten und dann als lineare DNA in dem Prozess eingesetzt, um so wiederum zellfrei die mRNA zu produzieren, erklärte Dingermann. Auch in der von der EMA veröffentlichten Comirnaty-Produktinformation heißt es: Die mRNA werde zellfrei hergestellt.

Eine Sprecherin von Biontech schrieb uns: „Der Wirkstoff für den Covid-19-Impfstoff aus beiden Herstellungsprozessen kam bereits bei der zulassungsrelevanten klinischen Studie (C4591001) zum Einsatz.“ Auf Grundlage dieser klinischen Studie und weiteren Daten bewertete die EMA den Comirnaty-Impfstoff als sicher und mit einem „positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis“.

Nach Umschreiben der relevanten DNA-Sequenz in mRNA werde die Plasmid-DNA zerkleinert und größtenteils abgereichert, schreibt Scherließ. Konkret funktioniere das über ein Enzym, die DNAse, schrieb Dingermann. „Dieses Enzym verdaut die DNA in kleine Bruchstücke. Dann unterscheidet sich die Größe der RNA von den kleinen DNA-Bruchstücken und man kann sie relativ gut beispielsweise durch Filtration trennen. So entfernt man den Großteil der DNA und es bleibt nur noch relativ wenig übrig, das ist die Rest-DNA.“ Das PEI schreibt, die Plasmid-DNA-Restmenge sei in den Impfdosen „in kleinen, als unschädlich geltenden Mengen unterhalb eines in der Zulassung festgelegten Grenzwerts vorhanden“.

Grenzwert für Rest-DNA: Weniger als zehn Nanogramm DNA pro Impfdosis erlaubt

Diesen Grenzwert legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1996 nach Auswertung mehrerer Studien fest. Er liegt bei 10 Nanogramm (ng) DNA pro Impfdosis. Zur Einordnung: Ein Nanogramm entspricht einem milliardstel Gramm.

Scherließ schrieb, der Grenzwert sei immer eine „Relativangabe“ – man messe also die Rest-DNA im Verhältnis zu der vorhandenen mRNA. In einer Impfdosis für Erwachsene sind 30 Mikrogramm (µg) RNA enthalten. Der Rest-DNA-Grenzwert liegt bei 10 Nanogramm DNA pro 30 Mikrogramm RNA, das bestätigte uns die EMA.

Behauptung: Paul-Ehrlich-Institut prüfe Einhalten der Rest-DNA-Grenzwerte nicht 

In dem Infobrief des Medizinischen Behandlungsverbunds heißt es, das PEI nehme „keinerlei Prüfungen vor“, ob Biontech/Pfizer den Grenzwert für Rest-DNA einhält.

Hier fehlt folgender Kontext: Dahinter verbirgt sich ein vorab festgelegter Prozess, der in den Leitfäden des Europäischen Direktorats für die Qualität von Arzneimitteln festgehalten ist. Laut dem PEI führen demnach die amtlichen Arzneimittel-Kontroll-Labore (OMCL – Official Medicines Control Laboratory) in der EU – dazu zählt das PEI selbst – eine sogenannte Dokumentenprüfung durch: Der Hersteller – in diesem Fall Biontech/Pfizer – prüft experimentell den Rest-DNA-Gehalt in jeder Impfstoffcharge und notiert den Wert auf einem Dokument. Das Dokument prüft anschließend ein OMC-Labor. Das PEI prüft das Einhalten folglich – allerdings in Form einer Dokumentenprüfung.

Wir haben bei der EMA nachgefragt, warum die OMC-Labore nicht unabhängig, sondern nur die Herstellerangaben auf Papier prüfen. Dazu schrieb sie uns: Manche Spezifikationen würden am Wirkstoff (mRNA) und andere am Endprodukt (mRNA-Impfdosis) geprüft. „Da die Rest-DNA ein Test ist, der auf der Ebene des Wirkstoffs durchgeführt wird, wird er vom OMCL nicht routinemäßig wiederholt.“ Weiter schrieb die EMA: „Die Daten, die wir bisher erhalten und geprüft haben, bestätigen, dass die tatsächlichen DNA-Restmengen durchweg unter dem Grenzwert liegen.“

PEI testete im Februar 2024 unabhängig Comirnaty-Proben: Keine Rest-DNA über Grenzwert

Auf Rückfrage antwortete uns das PEI am 26. Februar: „Das Paul-Ehrlich-Institut hat dennoch den Test zur Bestimmung von Rest-DNA inzwischen unabhängig von Biontech als Hersteller validiert. Die vom Hersteller im Rahmen der Chargenprüfung erhaltenen und dem Paul-Ehrlich-Institut übermittelten Ergebnisse an ausgewählten Proben wurden bestätigt.“

Das heißt: Auch die Tests des PEI fanden keine Überschreitung des Rest-DNA-Grenzwerts im Impfstoff.

Behauptung: Analysen belegten „DNA-Verunreinigungen“ in mRNA-Impfstoffen

Doch die im MBV-Infobrief genannte Analyse des Biologen Jürgen Otto Kirchner soll das Gegenteil belegen: Er habe in Proben des Comirnaty-Impfstoffs DNA-Werte über dem Grenzwert gemessen – also „DNA-Verunreinigungen“ gefunden.

Der Biologe Jürgen Kirchner im Interview mit Epoch Times.
Biologe Jürgen Otto Kirchner im Interview mit Epoch Times (Quelle: Youtube / Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

In einem Interview mit dem für irreführende Behauptungen bekannten Nachrichtenmedium Epoch Times sagte Kirchner, er habe „deutsche Chargen“ untersuchen wollen, nachdem Kevin McKernan bereits im April 2023 das angebliche Ausmaß von „Verunreinigung mit DNA“ in mRNA-Impfstoffen entdeckt habe. Das Team um McKernan veröffentlichte die Ergebnisse als Preprint-Studie. Das PEI sowie weitere Fachleute kritisieren das Studiendesign, die Ergebnisse sind demnach wissenschaftlich nicht haltbar.

Analysen von Kevin McKernan stehen in der Kritik

Die Analyse von McKernan, veröffentlicht am 10. April 2023, ist eine sogenannte Preprint-Studie, also ein Vorabdruck, der noch nicht von Expertinnen und Experten auf mögliche Ungenauigkeiten oder Fehler geprüft wurde. Eine solche Prüfung („Peer-Review“) entspricht dem üblichen Prozess vor Veröffentlichung einer Studie in einer Fachzeitschrift.

Im Preprint heißt es, das Team um McKernan habe Impfdosen von Biontech/Pfizer und Moderna untersucht, deren Herkunft unbekannt sei und die teilweise abgelaufen seien. Die Impfdosen seien ihnen anonym und ohne Kühlpacks zugeschickt worden. Das deutet auf die vom PEI kritisierte „möglicherweise unsachgemäße Lagerung“ hin. Das Autoren-Team erklärt im Preprint selbst, dass eine schlechte Lagerung zu einem schnelleren Abbau der RNA führen könne, die grundsätzlich schneller abgebaut wird als DNA – das könnte das Testergebnis beeinflussen, so Regina Scherließ und Theo Dingermann. Zur Erinnerung: die Rest-DNA wird im Verhältnis zur RNA bestimmt.

Das gleiche Problem weist laut dem PEI eine weitere Preprint-Studie vom 19. Oktober 2023 auf, an der McKernan auch beteiligt war.

Der Anlass für Kirchners Untersuchung, die Analyse von McKernan, hat das übliche „Peer-Review“-Verfahren nicht durchlaufen und steht wissenschaftlich wegen methodischer Mängel in der Kritik. Wie verhält es sich aber bei Kirchners Analyse selbst?

Kirchner schrieb uns auf Anfrage, er habe die Analyse bei einer Professorin namens Brigitte König in Auftrag gegeben. König hat eine außerplanmäßige Professur an der Medizinischen Fakultät der Universität Magdeburg, übt dort aber nach Angaben der Hochschule keine Lehr- oder Forschungstätigkeiten aus.

Wir konnten König selbst nicht erreichen: Versuche, sie über öffentlich einsehbare Kontaktdaten zu erreichen, beantwortete nicht König, sondern Kirchner selbst. Er unterstütze König bei der Beantwortung von Presseanfragen, hieß es in seiner E-Mail. Derzeit übt König keine Lehr- und Forschungstätigkeiten in Magdeburg und Leipzig aus.

Brigitte König trägt Professorentitel, ist aber nicht aktiv im Dienst

König war noch im Dezember 2023 auf der Webseite des Universitätsklinikums Leipzig als Mitarbeiterin im Institut für Medizinische Mikrobiologie und Virologie gelistet – inzwischen nicht mehr. Ein Pressesprecher teilte uns mit, König sei dort Mitarbeiterin, jedoch auf eigenen Wunsch von Januar 2023 bis Ende Dezember 2024 unbezahlt freigestellt und daher nicht aktiv im Dienst.

Die Medizinische Fakultät des Universitätsklinikums Magdeburg schreibt auf ihrer Webseite: „Frau König steht in keinerlei Dienstverhältnis mit der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, sondern verfügt lediglich über den Status einer außerplanmäßigen Professur gemäß Paragraf 48 Absatz 3 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.“ Diese außerplanmäßige Professur berechtige König auch nach Vollendung des 62. Lebensjahres dazu, den Professorentitel zu tragen, obwohl sie schon seit Jahren keine Lehr- und Forschungstätigkeit mehr für die Medizinische Fakultät ausübe.

Im Juni 2023 soll König Referentin bei einem Online-Kongress von Impfkritikern gewesen sein. Neben ihr sprachen dort laut Angaben der Webseite unter anderem Andreas Sönnichsen, Unterzeichner des MBV-Infobriefs und Robert Malone, US-Virologe, der in der Vergangenheit mit Falschmeldungen zum Covid-19-Impfstoff auffiel. Im Oktober 2023 veröffentlichte König einen Artikel im Cicero-Magazin. Darin behauptete sie, dass Spike-Proteine, die der Körper durch Covid-19-Impfungen selbst produziere, gefährlich seien – doch dafür gibt es bislang keine Belege.

Laut den Analyseergebnissen hat König Werte gemessen, die deutlich über dem Rest-DNA-Grenzwert von 10 Nanogramm pro Impfdosis liegen.

Analyseergebnisse von Brigitte König zum Gehalt von Rest-DNA in mRNA-Impfstoffen.
Die auf der Webseite des Biologen Jürgen Otto Kirchner veröffentlichten Ergebnisse zeigen, wie viel Nanogramm DNA Brigitte König bei ihrer Analyse in 300 Mikroliter Impfstoff-Lösung gemessen haben soll (Quelle: genimpfstoffe.com; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Dem widerspricht Biontech auf unsere Nachfrage: Es habe bei diesen Chargen keine Abweichung von der zulässigen Menge an Rest-DNA gegeben. Die Menge der restlichen DNA-Moleküle werde für jede Charge kontrolliert.

Privat-Analyse zu „DNA-Verunreinigungen“ in mRNA-Impfstoffen wissenschaftlich nicht haltbar

Der MDR berichtete in seinem Fernsehmagazin „Umschau“ Mitte Dezember über die Analyse zu den angeblich „verunreinigten“ Corona-Impfstoffen.

Kritik daran äußerte unter anderem János Hegedüs, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, auf Youtube. Er habe außer den Analysen von McKernan und König „keine einzige weitere Quelle gefunden, die diese Behauptungen unterstützen würde.“ Theo Dingermann schreibt in der Pharmazeutischen Zeitung, die McKernan-Studie weise „grobe methodische Mängel“ auf.

Wenige Tage später löschte der MDR den Beitrag. Erst hieß es vom Sender, das sei vorübergehend, da es „zahlreiche Fragen und Hinweise“ gegeben habe. In einer Stellungnahme vom 1. Februar 2024 heißt es: „Nach Ausstrahlung der Sendung hat der MDR entschieden, dass der Beitrag nicht alle journalistischen Qualitätsstandards einhält.“

Brigitte König im Interview mit dem MDR.
Brigitte König trägt einen Professorentitel, ist aber nicht aktiv im Dienst (Quelle: MDR; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Tatsächlich belegen die Analyseergebnisse von Kirchner laut PEI und mehreren Fachleuten keine „DNA-Verunreinigungen“ in den mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19. Grund dafür sind auch hier methodische Mängel, die wir im Folgenden auflisten.

1. Die Herkunft der Proben ist unbekannt

„Alle Proben wurden direkt von Arztpraxen unter Einhaltung der Kühlkette an das Labor von Frau Professor König geliefert. Ich selbst kenne weder die Arztpraxen, noch habe ich die Proben jemals gesehen – außer auf Fotos“, teilte Kirchner uns Ende Dezember mit. Das Privatlabor läuft unter dem Namen Magdeburg Molecular Detections GmbH & Co. KG.

Auf Nachfrage Ende Februar sagte Kirchner, ihm seien die Details zur Herkunft und dem Transport der Proben bekannt – er nannte uns diese jedoch nicht. Auf die Frage, ob die unbekannte Herkunft problematisch ist, schrieb uns Theo Dingermann: „Natürlich muss die Herkunft der Proben genau definiert sein. Es muss, um Daten bewerten zu können, eine dokumentierte Lieferkette inklusive der Transportbedingungen vorliegen.“

Auch wie viele Proben insgesamt analysiert wurden, teilte uns Kirchner nicht mit, er schrieb lediglich, es seien „viel mehr“ als fünf. Er kündigte aber an, dass die Veröffentlichung der Analyse „spätestens im April“ erfolge und unsere Fragen darin beantwortet würden.

2. Der Rest-DNA-Gehalt wurde pro Mikroliter Impfstoff-Lösung bestimmt, nicht am Wirkstoff

Die Tabelle zeigt, dass König die Menge DNA pro Mikroliter Impfstoff-Lösung (μl) gemessen hat. Anschließend multiplizierte sie die Menge DNA mit dem Faktor 300, da die Menge an Impfstoff-Lösung 300 Mikroliter beträgt.

Verkürzter Ausschnitt der Analyseergebnisse (Quelle: genimpfstoffe.com; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Dieses Vorgehen ist laut Fachleuten falsch. Scherließ schrieb: „Der Grenzwert betrachtet den DNA-Gehalt pro Impfdosis (das wäre eine mRNA-Menge von 30 Mikrogramm im Fall des Biontech/Pfizer-Impfstoffes).“ Korrekt wäre also gewesen, schrieb Dingermann, „wenn die Menge an DNA (in ng) und die Menge an RNA (in µg) bestimmt worden wäre, um dann zu prüfen, dass pro 30 µg mRNA nicht mehr als 10 ng enthalten sind“.

Beide kritisierten: König habe vorausgesetzt, dass in 300 Mikroliter die 30 Mikrogramm mRNA enthalten sind. „Die Menge an RNA wurde aber nicht bestimmt“, schreibt Dingermann.

Auch das PEI schreibt auf seiner Webseite, dass der Wirkstoff und nicht das finale Produkt, also die Impfung, auf Rest-DNA getestet werden müsse. Nur so seien mögliche Verfälschungen der Testergebnisse durch Lipid-Nanopartikel, die erst im finalen Produkt vorliegen, auszuschließen. Zwischen der Wirkstoffherstellung und der Herstellung des finalen Produkts könne keine DNA in den Prozess gelangen, daher sei die Testung am Wirkstoff „sensitiver und repräsentativ“. Das bestätigte uns gegenüber auch Dingermann.

Auf Nachfrage behauptete Kirchner, dass die Rest-DNA im Verhältnis zur RNA gemessen werden muss, sei nicht korrekt. Denn: Der Rest-DNA-Grenzwert sei pro Dosis festgelegt und nicht auf RNA bezogen. Die EMA stellte uns gegenüber jedoch klar: „Der Grenzwert für Rest-DNA im Comirnaty-Wirkstoff beträgt 330 Nanogramm DNA pro Mikrogramm RNA. Das entspricht weniger als 10 Nanogramm RNA pro Impfdosis (30 Mikrogramm RNA).“

3. Zum Zeitpunkt der Analyse waren vier von fünf Impfstoff-Chargen abgelaufen

Auf seiner Webseite verlinkt Kirchner sein Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit vom November 2023, in dem ein Foto der untersuchten Comirnaty-Impfstoff-Chargen zu sehen ist. Eine Sprecherin von Biontech bestätigte uns, dass die fünf aufgeführten Chargennummern mit den bestehenden Nummern des mRNA-Impfstoffs gegen Covid-19 von Biontech/Pfizer übereinstimmen. Laut dem von Kirchner uns gegenüber vorgelegten Analysezertifikat untersuchte Brigitte König die Proben am 10. August 2023. Auf Nachfrage dementierte Kirchner diese Zeitangabe, nannte aber auch kein anderes Datum.

Auf dem Foto ist zu erkennen, dass alle fünf Chargen vor dem 10. August 2023 abgelaufen waren.

Die von Brigitte König untersuchten Impfstoffchargen.
Diese Impfstoff-Chargen hat Brigitte König laut Angaben von Jürgen Kirchner in ihrem Privatlabor auf Rest-DNA getestet (Quelle: genimpfstoffe.com / Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Das Haltbarkeitsdatum von Comirnaty-Impfstoffen wurde jedoch mehrfach angepasst, wie das PEI mitteilte. Durch diesen Umstand war eine der fünf Impfdosen mit der Chargennummer GH9715 bis 31. Dezember 2023 haltbar und somit auch zum vermeintlichen Analysezeitpunkt im August, wie der Datenbank des Arzneimittelinformationssystems zu entnehmen ist.

Laut Theo Dingermann ist das ein Problem: „Die Rest-DNA kann man nicht absolut messen, sondern nur im Verhältnis zu RNA und RNA wird schneller abgebaut als DNA.“ Dadurch verändere sich das Verhältnis „zugunsten“ der DNA, bestätigte uns auch Scherließ.

Dingermann erklärte anhand eines Beispiels: „Wenn ursprünglich in einer Ampulle 10 Nanogramm Rest-DNA pro 30 Mikrogramm RNA enthalten waren, aber aufgrund der Tatsache, dass die Probe verfallen ist, beispielsweise nur noch 10 Mikrogramm RNA enthalten sind, dann enthält die Impfdosis scheinbar dreimal zu viel Rest-DNA. Denn pro 10 Mikrogramm RNA dürften maximal 3,3 Nanogramm Rest-DNA enthalten sein. Da DNA jedoch deutlich stabiler ist als RNA, enthält die verfallene Impfdosis nach wie vor 10 Nanogramm Rest-DNA.“

4. Es ist unklar, ob mögliche Störfaktoren bei der Analyse ausgeschlossen wurden

Bei einer „wissenschaftlich korrekt durchgeführten Analyse“, schrieb Scherließ, müsse untersucht und berücksichtigt werden, ob in der Impfstoff-Lösung neben dem Wirkstoff mRNA noch weitere Komponenten enthalten sind, die eine Analyse der Rest-DNA stören könnten.

Das PEI nennt in diesem Zusammenhang die Lipid-Nanopartikel als Störfaktoren. Wir haben bei Kirchner nachgefragt, inwieweit Brigitte König das bei ihrer Analyse berücksichtigt hat. Kirchner beantwortete unsere Frage nicht, sondern verwies erneut darauf, dass dies Gegenstand der Publikation sei, die im April 2024 veröffentlicht werde.

Behauptung: Rest-DNA könne das menschliche Erbgut verändern

Zurück zum MBV-Infobrief. Auf Grundlage dieser wissenschaftlich nicht haltbaren Ergebnisse heißt es darin: „Das menschliche Genom könnte dauerhaft verändert werden und weder Ärzte noch Patienten wurden darüber in Kenntnis gesetzt.“ Doch – unabhängig davon, dass die Untersuchungen gar keine grenzüberschreitenden Werte an Rest-DNA belegen: Dafür, dass zu hohe Rest-DNA-Werte unsere Erbinformationen verändern könnten, gibt es keine Belege.

Unsere Erbinformationen befinden sich im Zellkern. Um sie zu verändern, müsste die im Impfstoff enthaltene Rest-DNA also aus dem Zellplasma in den Zellkern gelangen und sich dort in die DNA der Zelle integrieren. Laut Angaben der EMA und des PEI konnte ein solcher Vorgang bislang niemand nachweisen. Auch Regina Scherließ kennt keinen solchen Nachweis.

Fremde DNA, sagte Molekularbiologie Emanuel Wyler gegenüber dem Nachrichtenportal 20 Minuten, werde von den Zellen aktiv abgebaut. Zudem fehle den Zellen der notwendige Mechanismus, um fremde DNA in das Genom einzubauen. Auch Biontech schrieb: „Selbst wenn nach der Impfung geringe Mengen an restlichen DNA-Molekülen in die Zellen gelangen sollten, würden Enzyme […] diese DNA-Moleküle zersetzen. Dies ist ein natürlicher körpereigener Mechanismus zum Schutz der menschlichen DNA im Zellkern.“ Das Unternehmen schrieb zudem: „Nachdem bisher schätzungsweise mehr als 1,5 Milliarden Menschen weltweit mit dem Pfizer-Biontech Covid-19-Impfstoff geimpft wurden, wurden bisher keine Anzeichen für DNA-Mutationen oder durch den Covid-19-Impfstoff ausgelösten Krebs gemeldet.“

Keine Belege, dass Rest-DNA oder mRNA das menschliche Erbgut verändern

Im Übrigen gibt es auch keine Belege dafür, dass die mRNA das menschliche Erbgut verändert. Darüber berichteten wir bereits in einem Faktencheck im Dezember 2022.

Wieso gibt es keine Belege dafür, dass mRNA das menschliche Erbgut verändern kann?

Regina Scherließ, Direktorin der Abteilung Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, schreibt uns: „mRNA gelangt normalerweise nicht in den Zellkern, wo die Erbinformation (DNA) unserer Zellen gelagert ist.“ Das schrieb auch David Gorski, Professor für Chirurgie und Onkologie an der Wayne State University School of Medicine, in einem Blogbeitrag.
Und auch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hier, das Robert-Koch-Institut (RKI) hier und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hier bestätigten das übereinstimmend. Die EMA und PEI schreiben, theoretisch müsste die mRNA in DNA umgeschrieben werden, um in den Zellkern zu gelangen. Dafür müssten bestimmte Eiweiße gleichzeitig vorhanden sein. Dies sei eine „äußerst unwahrscheinliche“ Abfolge von Reaktionen, die bisher in unmodifizierten Zellen nicht beobachtet worden sei.

Fazit: Die Informationen in dem Brief des Medizinischen Behandlungsverbunds sind zum Großteil falsch. Der Brief bezieht sich auf drei Analysen von Jürgen Kirchner und Kevin McKernan. Alle enthalten laut Fachleuten und dem Paul-Ehrlich-Institut gravierende methodische Mängel, ihre Ergebnisse sind deshalb nicht aussagekräftig. Es gibt keine Belege dafür, dass mehr DNA in den mRNA-Impfstoffen enthalten ist, als es der Grenzwert erlaubt. Es gibt auch keine Belege dafür, dass Bestandteile der mRNA-Impfstoffe das menschliche Erbgut dauerhaft verändern würden. Für Ärztinnen und Ärzte besteht aktuell kein Risiko einer persönlichen Haftung, wenn sie einen mRNA-Impfstoff verimpfen und sich dabei an die Stiko-Empfehlungen halten. Richtig ist, dass das Paul-Ehrlich-Institut lediglich die Dokument-Angaben der Hersteller prüft und nicht an den mRNA-Impfstoffen direkt, ob die erlaubte Menge an Rest-DNA eingehalten oder überschritten wurde. Im Februar 2024 hat das PEI aber selbst – unabhängig von Biontech/Pfizer – einen Test zur Bestimmung von Rest-DNA durchgeführt, der die von Biontech übermittelten Werte bestätigt haben soll.

Redigatur: Viktor Marinov, Uschi Jonas

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Infobrief des Medizinischen Behandlungsverbunds, 1. Dezember 2023: Link (archiviert)
  • Preprint „Sequencing of bivalent Moderna and Pfizer mRNA vaccines reveals nanogram to microgram quantities of expression vector dsDNA per dose“, Kevin McKernan, 10. April 2023: Link
  • Preprint „DNA fragments detected in monovalent and bivalent Pfizer/BioNTech and Moderna modRNA COVID-19 vaccines from Ontario, Canada: Exploratory dose response relationship with serious adverse events“, 19. Oktober 2023: Link
  • Schreiben des Paul-Ehrlich-Instituts, 5. Dezember 2023: Link (archiviert)
  • Schreiben des Paul-Ehrlich-Instituts, 22. Dezember 2023: Link (archiviert)
  • Aktuelle Stiko-Impfempfehlungen,11. Januar 2024: Link
  • MDR-Stellungnahme zur Depublikation des Umschau-Beitrags vom 12. Dezember 2023 zu mutmaßlichen „Verunreinigungen“ von Corona-Impfstoffen, 1. Februar 2024: Link
  • Datenbank des Arzneimittelinformationssystems: Link
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Autor(en): CORRECTIV

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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