Bewertung
Es gibt keine Belege für ein derartiges Urteil.
Fakten
Bei einem laufenden Strafverfahren oder einem Urteil gegen eine hochrangige Politikerin ist davon auszugehen, dass Medien darüber berichten würden. Eine Suchmaschinen-Suche zeigt jedoch, dass es keinerlei Berichte zu einer Klage wegen Veruntreuung oder Ähnlichem gegen Baerbock gibt.
Über Annalena Baerbock kursieren immer wieder Falschbehauptungen. So hieß es beispielsweise, sie sei nicht zur Präsidentin der UN-Vollversammlung gewählt worden und habe Deutschland blamiert.
Keine Spur von Urteil gegen Baerbock
Das angebliche Urteil soll beim Verwaltungsgericht Berlin liegen. Doch das ist für Klagen dieser Art gar nicht zuständig. Im Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Berlin für das Jahr 2025 ist nachzulesen, welche Rechtsgebiete dort behandelt werden. Dazu zählen unter anderem Versammlungsrecht, Energierecht, Hochschulrecht oder Namensrecht.
Strafrechtliche Vorwürfe wie Veruntreuung fallen hingegen nicht in seine Zuständigkeit. Für das Strafrecht sind unter anderem Amtsgerichte zuständig.
KI-generiertes Autorinnenbild
Als Autorin des Artikels über die angebliche Klage ist bei «rundumdeutschland.de» eine «Clara Müller» genannt. Wenn man sich auf der Seite umschaut, findet man zahllose Texte, die von ihr stammen sollen. Zudem ergibt eine Bilderrückwärtssuche, dass ihr Profilbild bei der Plattform «freepik» angeboten wird. Hier wird das Foto als «AI-generated», also KI-generiert, bezeichnet.
(Stand: 30.9.2025)