Bewertung
Die Geschichte von Kevin ist erfunden. Kein Gericht hat ihm lebenslanges Arbeitslosengeld zugesprochen, weil er ohne eigene Zustimmung geboren wurde.
Fakten
Das Instagram-Video stammt von einem Account mit dem Untertitel «problemkinder» und verweist auf ein gleichnamiges TikTok-Profil. Auf beiden Seiten finden sich ähnliche Geschichten. So erzählt beispielsweise in einem anderen Video ein angeblicher «Fabian», dass er Schadenersatz von einem Club in Darmstadt verlange: Seine Mutter sei bei einem One-Night-Stand ungewollt schwanger geworden, nachdem sie in dem Lokal einst Alkohol getrunken habe.
Wie «Kevin» trägt auch dieser angeblich ungewollt geborene Sprecher seine Oberbekleidung verkehrt herum. Er sieht mit seiner schwarzen Strickmütze auf dem Kopf aus wie ein Zwillingsbruder von «Kevin (27)», wird aber als «Fabian (20)» vorgestellt. Das zeigt schon, dass die geschilderten Fälle erfunden sind. Nicht wenige Nutzer scheinen die Videos allerdings ernst zu nehmen.
«Herzlich willkommen in Deutschland! Ich kann hier nur noch den Kopf schütteln!», schreibt ein Nutzer zu dem Video über das angebliche Gerichtsurteil. «Die Eltern tun mir leid», meint ein anderer und bekommt zur Antwort: «Alter, die sollten stolz sein! Er hat mit Verstand den Staat gedribbelt!» Andere wiederum meinen, «der sollte eingesperrt werden».
Arbeitslosengeld ist zeitlich begrenzt
Dass die Geschichte von «Kevin» eine Erfindung ist, zeigt schon der Verweis auf das nicht näher genannte Gericht. «Ich bekomme lebenslang Arbeitslosengeld, weil meine Eltern mich geboren haben ohne meine Zustimmung», sagt der Mann. Er lebe zwar ungern weiter, bekomme nun aber immerhin einen Bonus von 1.200 Euro.
Doch die behauptete Gerichtsentscheidung gibt es nicht. Zum einen ist es unmöglich, der eigenen Geburt zuzustimmen (oder diese abzulehnen). Deshalb kann auch niemand dafür entschädigt werden, dass er mit seiner Geburt nicht vorab einverstanden gewesen sei. Zum Zweiten wird Arbeitslosengeld in Deutschland für maximal 24 Monate bezahlt, unter keinen Umständen lebenslang.
BGH sieht Leben nicht als Schaden
Drittens gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. April 2019 (Aktenzeichen VI ZR 13/18), das im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren unter anderem feststellt: «Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. (…) Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen.»
Schon am 18. Januar 1983 hatte sich der Bundesgerichtshof zu der Frage geäußert (Aktenzeichen VI ZR 114/81), ob ein im Mutterleib durch Röteln geschädigtes Kind vom Frauenarzt der Mutter Schadenersatz verlangen könne. Dies verneinte der Gerichtshof, der übrigens der Mutter solche Schadenersatzansprüche zubilligte. «Eine rechtliche Regelung der Verantwortung für weitgehend schicksalhafte und naturbedingte Verläufe» sei «nicht mehr sinnvoll und tragbar», entschieden die Richter.
Ein Inder kündigte eine Klage an
Der angebliche Kevin ist nicht der Erfinder einer Klage gegen die eigene Geburt. Der indische Geschäftsmann Raphael Samuel hatte schon im Februar 2019 dem britischen Rundfunk BBC gesagt, er wolle seine Eltern verklagen. Und zwar, weil sie ihn ohne sein Einverständnis gezeugt hätten. Seine Eltern, beide Rechtsanwälte, reagierten auf diese Ankündigung gelassen.
«Wenn mein Sohn eine vernünftige Erklärung gibt, wie ich seine Zustimmung zur Geburt hätte bekommen können, dann werde ich meinen Fehler eingestehen», zitierte der Sender die Mutter Kavita Karnad Samuel. Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass der damals 27-Jährige die angekündigte Klage tatsächlich einreichte oder gar ein Urteil gesprochen wurde.
Die Argumente des Antinatalismus
Die von dem angeblichen Kevin vertretene Denkweise wird als Antinatalismus bezeichnet. Sie geht von der Behauptung aus, dass alles Leben notwendigerweise mit Leid verbunden und es deswegen besser sei, nicht zu existieren. Die Zeugung eines Menschen solle daher unterlassen werden.
Unter anderem hat sich der 1860 gestorbene deutsche Philosoph Arthur Schopenhauer eingehend mit diesen Überlegungen beschäftigt. Dabei stellte er die Frage, ob die Menschheit weiterbestehen könnte, wenn die Zeugung von Kindern ein bloßer Akt der Vernunft wäre.
(Stand: 19.5.2026)
