Bewertung
Die genannten Zeiträume beziehen sich vermutlich auf sitzungsfreie Zeiten des Bundestags, nicht auf den Urlaub der Mitglieder der Bundesregierung. Weder stellen sie arbeitsfreie Tage für Ministerinnen und Minister dar, noch ruht in dieser Zeit die Arbeit der Bundesregierung.
Fakten
Jedes Jahr legt der Ältestenrat des Bundestags einen Sitzungskalender fest. Darin wechseln sich Sitzungswochen und sitzungsfreie Wochen ab. In den Sitzungswochen kommen die Abgeordneten nach Berlin: Fraktionen und Ausschüsse tagen, im Plenum wird debattiert und über Gesetze abgestimmt.
Auch wenn keine regulären Plenarsitzungen stattfinden, arbeiten die Abgeordneten weiter. Nach Angaben des Bundestags verbringen sie diese Zeit überwiegend in ihren Wahlkreisen. Dort nehmen sie Termine wahr und sprechen mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie bereiten in der sitzungsfreien Zeit auch Gesetze und Anträge vor und arbeiten Detailfragen aus. Auch Fraktionsarbeit und Anhörungen können in diese Zeit fallen.
Die Wochen ohne Sitzungen gelten nicht als Urlaubszeit
Die in sozialen Netzwerken verbreiteten Zahlen von 56 Tagen Sommerpause, 28 Tagen Weihnachtspause und 28 Tagen Oster- und Pfingstpause sind nicht, wie behauptet, offizielle Urlaubstage. Sie sind Zeiträume, in denen der Bundestag keine regulären Sitzungswochen abhält. Die Dauer dieser sitzungsfreien Zeiten ist nicht jedes Jahr gleich, sondern hängt vom jeweiligen Sitzungskalender ab. Laut Bundestag gibt es pro Jahr mindestens 20 Sitzungswochen.
Eine eigene zusammenhängende «Oster- und Pfingstpause» von 28 Tagen gibt es nicht. Vielmehr handelt es sich um einzelne sitzungsfreie Wochen rund um Feiertage, deren Lage und Umfang variieren können.
Sitzungsfreie Wochen: Die Bundesregierung arbeitet weiter
Die sitzungsfreien Wochen des Bundestags haben keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit der Bundesregierung. Das Bundeskabinett tagt grundsätzlich regelmäßig und kann seine Arbeit unabhängig vom parlamentarischen Sitzungskalender fortsetzen. Aus der Geschäftsordnung ergibt sich ebenso, dass die Bundesregierung ihre Geschäfte fortlaufend führt.
Der Bundestag kann ebenso in der sitzungsfreien Zeit zusammentreten: Nach Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes kann das Gremium jederzeit zu einer Sondersitzung einberufen werden.
(Stand: 15.7.2026)
