Bewertung
Falsch. Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung, die zusätzliche Hitzepausen oder Arbeitszeitverkürzungen vorschreibt. Es handelt sich um Forderungen von Linken-Chef Jan van Aken.
Fakten
Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) liegt ein Papier mit dem Titel «Hitzeschutz ist Arbeitsschutz – jetzt handeln» vor. Darin fordert der Vorsitzende der Linken, Jan van Aken, konkrete Maßnahmen für besseren Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Die Vorschläge lauten unter anderem:
– Ab 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz: 10 Minuten zusätzliche Pause pro Stunde, das Recht auf ausreichend Wasser und Sonnenschutz, Homeoffice-Möglichkeit und eine Verkürzung der Arbeitszeit um 25 Prozent.
– Ab 30 Grad: Eine Verkürzung der Arbeitszeit um 50 Prozent, alle 30 Minuten eine 10-minütige Pause sowie Ventilatoren am Arbeitsplatz.
Diese Vorschläge sind allerdings bislang nur Forderungen der Linken und nicht gesetzlich verankert.
Auch die Forderung nach kostenloser Sonnencreme an Stränden ist Bestandteil des Papiers der Linken. Es gibt jedoch keine bundesweite Verpflichtung für Städte oder Gemeinden, dies umzusetzen. Manche Kommunen, wie Graal-Müritz bei Rostock, bieten so etwas bereits freiwillig an, eine flächendeckende Regelung existiert nicht.
Das gilt aktuell rechtlich
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die darauf basierende Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichten Arbeitgeber, Beschäftigte bei extremen Temperaturen am Arbeitsplatz zu schützen.
Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad müssen Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, beispielsweise Lüften, den Einsatz von Ventilatoren, das Herunterlassen von Jalousien oder das Bereitstellen von Getränken. Steigt die Temperatur auf über 30 Grad, sind weitergehende Maßnahmen vorgeschrieben. Ab 35 Grad Raumtemperatur kann ein Arbeitsplatz als ungeeignet für reguläre Arbeit gelten.
Ein gesetzlicher Anspruch auf «Hitzefrei» oder auf zusätzliche Pausen bei Hitze besteht jedoch nicht. Auch die Arbeitszeit darf nicht einfach verkürzt werden. Die allgemeinen gesetzlichen Pausenregelungen gelten unabhängig von der Temperatur: Nach sechs bis neun Stunden Arbeit müssen mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten.
(Stand: 14.7.2025)
