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Bürgergeld-Zuschlag für Haustiere ist eine Erfindung

Zum 1. Januar eines jeden Jahres treten meist neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Auf Facebook und Tiktok teilen Nutzer nun eine Nachricht, ab Januar 2025 würde es angeblich «Bürgergeld für Haustiere» geben. Die Beiträge erwecken den Eindruck, dass Bürgergeld beziehende Tierhalter künftig eine Art Kostenpauschale erhalten. Pro Hund gäbe es demnach 121,70 Euro, je Katze 98,45 Euro und für Kleintiere 46,90 Euro. Ist das richtig?

Bewertung

Falsch. Die Zahlungen sind erfunden, es gibt keine solche Regelung. Das bestätigte das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Fakten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert auf einer Übersichtsseite über die Leistungen und Bedarfe beim Bürgergeld. Extrazahlungen oder Kostenpauschalen für Tiere sind dort nicht aufgeführt. Die gesetzliche Grundlage für das Bürgergeld, auch als «Grundsicherung für Arbeitssuchende» bezeichnet, liefert das Zweite Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Dort werden Zahlungen für Haustierhalter ebenfalls nicht erwähnt.

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat daher direkt beim Ministerium nachgefragt, ob es beim Bürgergeld ab Januar 2025 eine Neuregelung für Haustier-Zahlungen gibt. Die Antwort der Behörde: «Eine solche Gesetzesänderung gibt es nicht.» Die Aussagen in den Tiktok-Videos seien «reine Fantasie».

Haustiere gehören nicht zum Regelbedarf

Das Bürgergeld soll die Sicherung des Lebensunterhalts und eines menschenwürdigen Existenzminimums gewährleisten. Leistungsberechtigte Personen erhalten eine monatliche Pauschalzahlung für den Regelbedarf. Zusätzlich gibt es beim Bürgergeld Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls für geregelte Mehrbedarfe – beispielweise während einer Schwangerschaft. Auch Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen.

Wie der Staat den Regelbedarf – also quasi den Grundbetrag beim Bürgergeld zur Sicherung des Existenzminimums – ermittelt, dazu informiert das BMAS auf einer weiteren Webseite. Die monatliche Pauschale soll demnach Kosten für Nahrungsmittel, Kleidung, Strom für Beleuchtung und Geräte, Hausrat, Körperpflege und weitere Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie der sozialen Teilhabe abdecken.

Es gibt jedoch Dinge, die nicht als existenznotwendig gelten und somit bei der Berechnung keine Rolle spielen: Dazu zählen beispielweise neben alkoholischen Getränken und Schnittblumen auch Haustiere (siehe Punkt 4.3). «Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorgehensweise in seinen Entscheidungen von 2010 und 2014 als verfassungskonform bestätigt», erklärte das Ministerium per Mail.

Kein Verbot der Haustierhaltung

Aber heißt das im Umkehrschluss, Haustiere sind für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld verboten? Nein. Denn wie sie die alltäglichen Regelbedarfe mit dem Pauschalbetrag decken, können die beziehenden Personen selbst entscheiden. So wäre es erlaubt, an bestimmten Stellen Geld einzusparen und für ein Haustier auszugeben.

Für Menschen in finanziellen Nöten versuchen unterdessen private Hilfsorganisationen wie Tiertafeln Unterstützung zu leisten. Diese Angebote finanzieren sich meist aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

(Stand: 28.11.2024)

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Politik, Wirtschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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