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Nach Angaben der Polizei geht es in dem Fall um Ermittlungen zu einem mutmaßlich gefälschten Social-Media-Konto, über das anstößige Nachrichten verschickt worden sein sollen.
Fakten
Das 1:23 Minuten lange Video verbreitet sich unter anderem auf X, wo es auch von dem rechtsextremen Aktivisten Tommy Robinson geteilt wurde. Auffällig ist, dass die Aufnahme mehrfach unterbrochen wurde und erkennbar Passagen fehlen. Deutlich wird das etwa in einer Szene, in der die Frau hinter der Kamera fragt, ob das bloße Anschauen eines Social-Media-Posts ein Grund für eine Festnahme sei. Eine Beamtin antwortet «Nein», unmittelbar danach wird der Clip geschnitten.
In einer Stellungnahme erklärte die West Midlands Police, Beamtinnen hätten am 13. September 2025 in Walsall mit der Mutter einer Jugendlichen gesprochen und erklärt, dass sie das Handy der Tochter sicherstellen müssten. In den Ermittlungen gehe es laut Statement um die Erstellung eines gefälschten Social-Media-Kontos, über welches «indecent messages» also «anstößige Nachrichten» verschickt worden seien. Grundlage sei die Beschwerde einer Person, deren Identität für das Konto missbraucht worden sei.
Nach Angaben der Polizei existiert ein zehnminütiges Bodycam-Video des Einsatzes, das den vollständigen Ablauf zeigt. Der Vorfall wird laut Stellungnahme als Verdacht auf «malicious communications» eingestuft und fällt damit unter die Kommunikationsdelikte des Online Safety Act 2023. Strafbar ist darunter das absichtliche Versenden unanständiger, beleidigender, bedrohlicher oder wissentlich falscher Nachrichten mit dem Ziel, einer anderen Person Angst oder Leid zuzufügen. Nach Angaben der Polizei seien die Nachrichten «von äußerst schwerwiegender Natur» gewesen und hätten bei dem Opfer «erhebliche Beunruhigung» ausgelöst.
Um ein Handy zu beschlagnahmen, braucht die Polizei einen konkreten Tatverdacht, dass über das Gerät strafbare Inhalte erstellt oder versendet wurden. Nach dem Police and Criminal Evidence Act 1984 dürfen Polizistinnen Gegenstände nur sicherstellen, wenn begründete Anhaltspunkte bestehen, dass sie als Beweismittel für eine Straftat dienen. Das bloße Konsumieren oder Anschauen von Beiträgen ist im britischen Gesetz nicht als Straftat aufgeführt.
(Stand: 9.10.2025)