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E-Scooter wird man weiterhin unkompliziert nutzen können

In beinahe jeder Stadt sieht man sie stehen: E-Scooter. Schnell mit dem Handy entsperrt und für jeden zugänglich. Diesen unkomplizierten Vorgang weist ein Bild auf Facebook in seine Schranken. Es wird behauptet, dass ab Januar 2025 ein Führerschein für das Fahren der E-Roller notwendig sei. Stimmt das?

Bewertung

Um mit einem E-Scooter, zu fahren muss man zwar mindestens 14 Jahre alt sein, eine Fahrerlaubnis ist jedoch nicht erforderlich. Dies ist nach Angaben des Verkehrsministeriums derzeit auch nicht geplant.

Fakten

Eine Fahrerlaubnis ist für E-Scooter aktuell nicht erforderlich. Eine Helmpflicht gibt es ebenfalls nicht, aber ein paar andere Beschränkungen:

  • Das Fahren von E-Scootern ist erst ab 14 Jahren erlaubt.
  • Zwar braucht man keinen Führerschein, die Promillegrenzen sind aber dieselben wie für Autofahrer. Ab etwa 0,3 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Für Fahranfänger oder Personen unter 21 gilt ein absolutes Alkoholverbot.
  • Außerdem ist der Gehweg tabu. Mit dem E-Scooter müssen Radwege oder die Fahrbahn benutzt werden, wobei eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten werden darf.

Eine Fahrerlaubnis sieht das Straßenverkehrsgesetz nur für «Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein» vor. Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr hält ebenfalls fest, dass für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge kein Führerschein benötigt wird.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr versichert der Deutschen Presse-Agentur, dass keine Änderungen bezüglich eines Führerscheins für E-Scooter geplant sind. Ein Führerschein ist hier also zu keinem Zeitpunkt verpflichtend.

(Stand: 28.6.2024)

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Politik, Verbraucher

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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