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Gegen straffälligen Asylbewerber wird ermittelt

Handy geklaut und sich dann geprügelt: Das berichten Medien im August über einen 16-jährigen Asylbewerber. In den sozialen Medien kursieren nun Spekulationen darüber, dass die Polizei den Jugendlichen zwar festgenommen, aber nicht angezeigt habe. Stimmt das?

Bewertung

Die Aussagen in den sozialen Medien sind falsch. Gegen den Jugendlichen wird wegen diverser Straftaten ermittelt.

Fakten

Auf einer Fahrt in einem ICE am 14. August soll ein 16-Jähriger erst ein Handy geklaut und später den Zugchef angegriffen haben. In einer Pressemitteilung sowie mehreren Zeitungsberichten ist nachzulesen, was an dem Tag nach Angaben der Bundespolizei passiert ist: Der Zug war auf dem Weg von Düsseldorf nach Köln, als der Jugendliche ein Diensthandy hinter dem Bordbistro an sich nahm. Das soll das Zugpersonal beobachtet haben, worauf der Zugchef die Herausgabe des Handys forderte. Der Jugendliche hatte auch keinen Fahrschein dabei. Daraufhin eskalierte die Situation und der Minderjährige schlug den Zugchef mehrmals. Beim Halt am Kölner Hauptbahnhof wurde der 16-Jährigen von Beamten der Bundespolizei gefesselt und mitgenommen.

Dabei stellte die Polizei fest, dass der Jugendliche keinen Aufenthaltsstatus hatte. Einige Posts in den sozialen Medien behaupten nun, dass deswegen keine Anzeige gegen den 16-Jährigen gestellt wurde. Das stimmt jedoch nicht. Stattdessen wird gegen den 16-Jährigen wegen räuberischen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen ermittelt.

Es wurde keine Anzeige gestellt wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet. Grund dafür ist das laufende Asylverfahren. Das ist nur logisch, denn der Jugendliche hält sich aktuell nicht unerlaubt hier auf, wenn er Antrag auf Asyl gestellt hat. Erst mit Akzeptieren oder Ablehnen des Antrags wird über den Aufenthaltsstatus entschieden. Nach Angaben der Bundespolizei wurde er noch am selben Tag in Gewahrsam genommen und in eine Jugendeinrichtung gebracht.

(Stand: 30.8.2024)

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Migration, Gesellschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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